Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TBM Network GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Münchener Straße 47, 91154 Roth
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 36267
EUID
DED3310V.HRB36267
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
783/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralf-Michael Dörr
Adresse
Hallstraße 9, 90762 Fürth
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
28.08.2024
Widerspruchsfrist
18.09.2024
Einwendungsfrist Vergütung
04.03.2025
Einwendungsfrist Einstellung
18.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung, Geschäftsführung Haftungsübernahme, Projektverwaltung und Steuerung von Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin der TroBa GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 28.08.2024 erfolgt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 18.09.2024 Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen einzulegen. Der Insolvenzverwalter Ralf-Michael Dörr hat einen Vergütungsantrag vom 28.0wechsel.2025 gestellt, zu dem die Beteiligten bis zum 04.03.2025 Einwendungen vorbringen konnten; die Vergütung samt Auslagen ist nun festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Einwendungen bis zum 18.03.2025 einzureichen waren. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt. Die Quote auf die Masseverbindlichkeiten beträgt 73,33 %. Es sind ca. 16.500 € Verteilungsmasse bei 20.248,97 € Masseverbindlichkeiten verfügbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 783/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Ins…
IN 783/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 2020/233 cb
|
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Quote auf die Masseverbindlichkeiten : 73,33 %.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 783/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insol…
IN 783/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 2020/233 cb
1. Die Prüfung der bis 28.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 31.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 783/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insol…
IN 783/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 2020/233 cb
das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 28.01.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 04.03.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 783/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Ins…
IN 783/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 2020/233 cb
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.03.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind ca. 16.500 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 20.248,97 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis und das Verzeichnis der Massegläubiger ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 783/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insol…
IN 783/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TBM Network GmbH, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36267
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 2020/233 cb
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Die Vergütung samt Zuschlägen und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralf-Michael Dörr, Hallstraße 9, 90762 Fürth, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.01.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.03.2025
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