Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 112131

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Insolvenzprofil

TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Theodor-Heuss-Straße 78, 51149 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 112131
EUID
DER3306.HRB112131

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 206/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp
Adresse
Kennedyplatz 2, 50679 Köln

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.05.2026 , 15:59 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

die Führung eines Malerbetriebs, Hausmeisterservice und Gebäudereinigung sowie die Durchführung von Außendämmarbeiten, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Bodenverlegung, Fensterbau sowie Dienstleistung. Zu den Dienstleistungen zählen das Anschließen von Elektrogeräten, Arbeitnehmerüberlassung, Verleih von Geräten, Baustellenabsicherung, Baustelleinrichtung, Lieferung von Baustoff, Bauüberwachung, Ein- und Abbau von Beleuchtungen, Betonarbeiten, Bepflanzungsarbeiten, Dachbegrünung, Montagearbeiten von Einrichtungsgegenständen, Umzugsarbeiten, Entsorgung von Baumaterial, Fassadenreinigung, Gerüstbau, Montierung sowie Wartung von Klimaanlagen, Materiallieferung, Teppichhandel, Wartungsarbeiten, Einrichtung von Gewerbeobjekten, Montage von Brandschutztüren.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Köln hat am 29.05.2026 um 15:59 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112131, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin betreibt einen Malerbetrieb, Hausmeisterservice, Gebäudereinigung sowie Außendämm- und Putzarbeiten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp bestellt worden. Über die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin hinaus sind Verfügungen über Gegenstände des Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 206/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112131 eingetragenen TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH, Theodor-Heuss-Str. 78, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Özc…

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