Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 211171
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Insolvenzprofil
Team Logistik Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Walddörferstr. 104, 22041 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 211171
EUID
DEP2507.HRB211171
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 235/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingmar Jarchow
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.09.2025 , 17:48 Uhr
Eröffnung
17.11.2025 , 15:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.01.2026
Berichtstermin
11.02.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
11.02.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
erlaubnisfreie Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Lager und Logistik und Transporte bis 3,5 t sowie allgemeine Gebäudereinigung, Betreuungshelfer, Ordnertätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Team Logistik Services GmbH, Walddörferstraße 104, 22041 Hamburg, sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 01.09.2025 wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingmar Jarchow sowie ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin erlassen. Das Insolvenzverfahren ist am 17.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 12.01.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 11.02.2026 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Hamburg statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 235/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 211171 eingetragenen Team Logistik Services GmbH, Walddörferstraße 104, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kameljeetsingh Bin…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 235/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 211171 eingetragenen Team Logistik Services GmbH, Walddörferstraße 104, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kameljeetsingh Bindra
Geschäftszweig: erlaubnisfreie Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Lager und Logistik und Transporte bis 3,5 t sowie allgemeine Gebäudereinigung, Betreuungshelfer, Ordnertätigkeiten.
ist am 01.09.2025, um 17:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 235/25
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 235/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 211171 eingetragenen Team Logistik Services GmbH, Walddörferstraße 104, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kameljeetsingh Bindra,
Geschäftszweig: erlaubnisfreie …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 235/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 211171 eingetragenen Team Logistik Services GmbH, Walddörferstraße 104, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kameljeetsingh Bindra,
Geschäftszweig: erlaubnisfreie Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Lager und Logistik und Transporte bis 3,5 t sowie allgemeine Gebäudereinigung, Betreuungshelfer, Ordnertätigkeiten.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.11.2025, um 15:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 11.02.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere Durchführung v. Anfechtungs- und Schadenersatzrechtsstreitigkeiten.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 235/25
Amtsgericht Hamburg, 17.11.2025
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