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Insolvenzprofil
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Kfz-Aufarbeitung sowie die Kleinreparatur von Kfz, der Kfz-Handel sowie Im- und Export von Fahrzeugen, Hausmeisterservice und Renovierungsarbeiten sowie Trocken- und Akustikbau, die keiner Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Team Projekt Frankfurt GmbH ist das Verfahren am 17.07.2025 um 09:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Claudia Bierhals ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.09.2025 anzumelden. Ein schriftliches Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen wurde angeordnet. Einwendungen oder Widersprüche gegen die Forderungsanmeldungen sowie Anträge (z. B. zur Wahl eines Gläubigerausschusses) sind bis zum 13.10.2025 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen. Die Frist für den Widerspruch gegen die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen endet am 03.08.2026.
Originalbekanntmachung
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