Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Team Steffen AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schaufenberger Straße 61, 52477 Alsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 13681
EUID
DER3101.HRB13681
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 57/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Vergleichstermin
23.06.2025 , 09:00 Uhr
Vergleichstermin
16.07.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Erstellung von haustechnischen Anlagen für Neubau und Modernisierung sowie Sanitärinstallationen, Bäderbau, Heizungsbau, Bau von Elektroanlagen. Weiterer Gegenstand ist die Planung und Produktion von Bauteilen für Medientechnik, für Industrieanlagen sowie die Wartung und Reparatur von Anlagen und deren Vertrieb, die Entwicklung von Schulungs- und Qualifizierungs-Konzepten zur Qualitätsverbesserung und Unternehmenssicherung, sowie das Durchführen von Seminaren und Trainings zur Unternehmensentwicklung für Handwerksunternehmen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Team Steffen AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13681, ist eröffnet und läuft. Der Schuldner wird gesetzlich durch den Vorstand Herrn Rolf Steffen vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte ist die Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Köln bestellt. Im Verfahren wurden zwei Vergleichstermine anberaumt. Zunächst wurde ein Termin für den 23.06.2025 zur Beschlussfassung über einen Vergleich mit der Sparkasse Aachen und der Aachener Bank festgelegt, bei dem die Banken Anfechtungsansprüche abgelteten und Werklohnforderungen zediert wurden. Ein weiterer, späterer Termin wurde für den 16.07.2026 zur Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs im Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf (16 O 28/25) bestimmt, der eine Zahlung von 200.000,00 EUR an die Insolvenzmasse vorsieht. Die Gläubigerversammlung beschließt bei Beschlussunfähigkeit automatisch die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 57/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13681 eingetragenen Team Steffen AG, Schaufenberger Straße 61, 52477 Alsdorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rolf Steffen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Aderhold…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 57/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13681 eingetragenen Team Steffen AG, Schaufenberger Straße 61, 52477 Alsdorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rolf Steffen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters (§ 79 InsO) und
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: die Genehmigung eines Vergleichs, abzuschließen mit der Sparkasse Aachen und der Aachener Bank, demzufolge die Sparkasse Aachen zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen an die Insolvenzmasse 54.918,34 Euro und die Aachener Bank an die Insolvenzmasse 26.955,46 Euro zahlt. Des Weiteren steht der Insolvenzmasse an den an die beiden Bankinstitute zedierten bereits eingezogenen, sowie noch einzuziehenden Werklohnforderungen der Schuldnerin, die bis zum 11.05.2022 begründet wurden, ein Anteil von 1/3 zu. Ab dem 11.05.2022 begründete Werklohnforderungen gehören vollumfänglich der Insolvenzmasse,
Termin bestimmt auf
Montag, 23.06.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 57/22
Amtsgericht Aachen, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 57/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13681 eingetragenen Team Steffen AG, Schaufenberger Straße 61, 52477 Alsdorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rolf Steffen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Aderhold…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 57/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13681 eingetragenen Team Steffen AG, Schaufenberger Straße 61, 52477 Alsdorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rolf Steffen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters sowie zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf (16 O 28/25) zur Abgeltung der dort streitigen Werklohnforderung durch Zahlung seitens der Beklagten in Höhe von 200.000,00 EUR an die Insolvenzmasse
Termin bestimmt auf
Donnerstag, 16.07.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 57/22
Amtsgericht Aachen, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 57/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13681 eingetragenen Team Steffen AG, Schaufenberger Straße 61, 52477 Alsdorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rolf Steffen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Aderhold…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 57/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13681 eingetragenen Team Steffen AG, Schaufenberger Straße 61, 52477 Alsdorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Rolf Steffen,
Verfahrensbevollmächtigte:
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln
wird der Termin vom 16.07.2026 aufgehoben.
Gründe:
Der Vergleich konnte bislang nicht entworfen werden, aufgrund Erkrankung der Gegenseite.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 57/22
Amtsgericht Aachen, 13.07.2026
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