Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tech & Life Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Wilhelminenstr. 10, 01099 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 38927
EUID
DEU1104.HRB38927
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
551 IN 1371/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
04.04.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
14.08.2024
Vergütungsfestsetzung
15.04.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
03.06.2025
Frist Stellungnahmen
16.09.2025
Einstellung
30.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von technischen Lösungen (Geräten, Programmen, Diensten) zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Lebensqualität von Menschen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH ist mit Beschluss vom 30.03.2026 gemäß § 211 Abs. 1 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Zuvor war die Vergütung des Insolvenzverwalters am 15.04.2025 festgesetzt und am 04.04.2024 bereits einmalig festgelegt worden. Das weitere Verfahren sowie die abschließende Gläubigerversammlung wurden im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Insolvenzgläubiger hatten bis zum 16.09.2025 Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen in Höhe von 74.437,98 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung zur Verfügung steht. Zudem war die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei Gläubigern bis zum 03.06.2025 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH ist mit Beschluss vom 30.03.2026 gemäß § 211 Abs. 1 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 14.08.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH ist mit Beschluss vom 30.03.2026 gemäß § 211 Abs. 1 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 14.08.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 15.04.2025 festgesetzt worden, wobei eine frühere Festsetzung der Vergütung am 04.04.2024 bekannt gegeben wurde. Es ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden; Gläubigern stand bis zum 03.06.2025 Gelegenheit zur Widerspruchserklärung. Die abschließende Gläubigerversammlung und das weitere Verfahren werden im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Stellungnahmen bis zum 16.09.2025 einzureichen waren. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen von 74.437,98 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch die Geschäftsführer Martin Matthias Spindler und Matthias Günter Lippmann
- wurde das Verfa…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch die Geschäftsführer Martin Matthias Spindler und Matthias Günter Lippmann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 30.03.2026 gemäß § 211 Abs,. 1 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Matthias Spindler
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias G…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Matthias Spindler
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Günter Lippmann
- wurde die Vergütung am 04.04.2024 festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Matthias Spindler
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias G…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Matthias Spindler
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Günter Lippmann
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 16.09.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 74.437,98 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Matthias Spindler
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias G…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Matthias Spindler
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Günter Lippmann
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 15.04.2025 festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Matthias Spindler
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias G…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Matthias Spindler
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Günter Lippmann
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.06.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Matthias Spindler
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias G…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1371/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tech & Life Solutions GmbH, Wilhelminenstraße 10, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38927
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Matthias Spindler
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Günter Lippmann
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 14.08.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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