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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
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der Im- und Export von -medizinischen Geräten, -Arzneimitteln und pharmazeutischen Rohstoffen, -Nahrungsmitteln (menschliche und tierische), -Zier-und Edelsteinen, b) Qualitätskontrolle und Werksaudit in den Industriebereichen z.B. Öl, Gas und Petrochemie sowie Pharmazie und Lebensmittel, c) die Beratung im medizinischen Bereich, sowie d) die Vermittlung von medizinischem bzw. ingenieurtechnischem Fachpersonal, e) der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, hierbei neben der Durchführung ambulanter Betreuungstätigkeiten eines ambulanten Betreuungsdienstes die ambulante Pflegetätigkeiten wie Körperpflege (Grundpflege) und medizinische Behandlungspflege, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TechnoMed GmbH (HRB 113918) einen Beschluss vom 01.09.2025 wegen offenkbarer Unrichtigkeit berichtigt. Die Berichtigung betrifft die korrekte Bezeichnung des Schuldners im ursprünglichen Beschluss. Gegen den Beschluss steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO i.V.m. § 569 ZPO zur Verfügung, welches innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung bei dem Amtsgericht Köln eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der früheren der beiden Ereignisse. Zum Nachweis der Zustellung genügt die öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, wobei die Frist als bewirkt gilt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Der Beschluss wurde am 02.10.2025 vom Amtsgericht Köln unterzeichnet.
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