Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Teehaus Dao GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 98333
EUID
DEM1201.HRB98333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 436/23 T-17-7
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Hirner
Kanzlei
Büro Buschlinger, Claus & Partner
Adresse
Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden
Telefon
0611/ 15 04 60
E-Mail
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
14.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Teehaus Dao GmbH ist die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Franziska Kramer auf eigenen Wunsch aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus ihrem Amt entlassen. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung der bis zum 31.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger können bis zum 14.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 436/23 T-17-7 In dem Insolvenzverfahren Teehaus Dao GmbH, Europa-Allee 29, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98333), vertreten durch: Timur Sayfutdinov, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 31.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderunge…
810 IN 436/23 T-17-7 In dem Insolvenzverfahren Teehaus Dao GmbH, Europa-Allee 29, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98333), vertreten durch: Timur Sayfutdinov, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 31.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 436/23 T-17-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Teehaus Dao GmbH, Europa-Allee 29, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98333),
vertreten durch: Timur Sayfutdinov, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Franziska Kramer, Ulmen…
810 IN 436/23 T-17-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Teehaus Dao GmbH, Europa-Allee 29, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 98333),
vertreten durch: Timur Sayfutdinov, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Franziska Kramer, Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 17 00 00 12 8, Fax: 069/ 17 00 00 27, Internet: www.goerg-inso.de auf eigenen Wunsch aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus ihrem Amt entlassen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Michael Hirner, Büro Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 15 04 60, Fax: 0611/ 15 04 52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de
G r ü n d e:
Mit Schreiben vom 12.12.2024 regte die bisherige Insolvenzverwalterin allgemein Ihre Entlassung an. Als Grund führte sie aus, aus dem bisherigen Insolvenzverwalterbüro auszuscheiden und das zukünftige Büro nicht über die Möglichkeiten verfügt Insolvenzverfahren zu bearbeiten.
Ihrer Anregung war zu entsprechen, da nach Überzeugung des Insolvenzgerichts ein wichtiger Grund im Sinne des § 59 InsO vorliegt. Dem Vorschlag der bisherigen Insolvenzverwalterin einen Kollegen aus dem bisherigen Büro einzusetzen konnte allerdings nicht entsprochen werden, da bisher beim hiesigen Amtsgericht kein weiterer Kollege aus diesem Büro zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.
Der nunmehr eingesetzte Insolvenzverwalter hat sich vorab zur Übernahme des Amtes bereit erklärt hat.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.02.2025
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