Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TeHa-Dach GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Konrad-Zuse-Ring 13 - 15, 48691 Vreden
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 12677
EUID
DER2707.HRB12677
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
88 IN 1000/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.02.2025
Berichtstermin
19.03.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
19.03.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungsstichtag
15.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TeHa-Dach GmbH ist am 01.02.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 08.10.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nicola Oltmanns ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 26.02.2025. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen dient, ist am 19.03.2025 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. Zudem wird über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Parallel dazu wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diesen Schritt ist der 15.12.2025, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TeHa-Dach GmbH ist am 01.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin vom 08.10.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nicola Oltmanns ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 26.02.2025. Ein Ter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TeHa-Dach GmbH ist am 01.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin vom 08.10.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nicola Oltmanns ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 26.02.2025. Ein Termin zur Gläubigerversammlung und Prüfung der Forderungen war für den 19.03.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei eine Berechnungsgrundlage von 662.477,08 EUR zugrunde gelegt und ein Gesamtzuschlag von 50 % anerkannt wurde. Später wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 15.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1000/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12677 eingetragenen TeHa-Dach GmbH, Konrad-Zuse-Ring 13 - 15, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Teske, Elbinger Weg 2, 48691 …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1000/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12677 eingetragenen TeHa-Dach GmbH, Konrad-Zuse-Ring 13 - 15, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Teske, Elbinger Weg 2, 48691 Vreden
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
88 IN 1000/24
Amtsgericht Münster, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1000/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12677 eingetragenen TeHa-Dach GmbH, gegründet am 16.07.2010, Konrad-Zuse-Ring 13 - 15, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Teske, Elbinger Weg 2, 48691 V…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1000/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12677 eingetragenen TeHa-Dach GmbH, gegründet am 16.07.2010, Konrad-Zuse-Ring 13 - 15, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Teske, Elbinger Weg 2, 48691 Vreden
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.02.2025, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nicola Oltmanns, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher, Telefon: 02542918550, Fax: 025429185564.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 19.03.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- Zustimmung zur Veräußerung des Betriebes im Wege der übertragenden Sanierung,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
88 IN 1000/24
Münster, 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1000/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12677 eingetragenen TeHa-Dach GmbH, Konrad-Zuse-Ring 13 - 15, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Teske, Elbinger Weg 2, 48691 …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1000/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12677 eingetragenen TeHa-Dach GmbH, Konrad-Zuse-Ring 13 - 15, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Teske, Elbinger Weg 2, 48691 Vreden
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Nicola Oltmanns, Marktplatz 2-4, 48712 Gescher
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 662.477,08 EUR
Es ist die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Es wurden Zuschläge für folgende Tätigkeiten während des vorläufigen Insolvenzverfahrens beantragt:
- Betriebsfortführung: 49,35 %
- Sanierungsbemühungen: 10 %
- Personalabwicklung und Insolvenzgeldvorfinanzierung: 10 %
Die beantragten Zuschläge von 69,35 % wurden in der Gesamtschau von der vorläufigen Insolvenzverwalterin auf 50 % reduziert.
Der beantragte Gesamtzuschlag von 50 % ist aufgrund der im Eröffnungsverfahren ausgeführten Tätigkeiten und dem damit einhergehenden Mehraufwand gerechtfertigt sowie angemessen und daher bei der Festsetzung antragsgemäß zu berücksichtigen.
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Zusätzlich wurden Auslagen für die Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
88 IN 1000/24
Amtsgericht Münster, 02.07.2026
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