Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Vöhrumer Straße 30, 31228 Peine
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207378
EUID
DEP2408.HRB207378
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 119/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.02.2025
Schlusstermin
25.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Bauarbeiten im Hochbau, insbesondere die - auch schlüsselfertige - Errichtung von Gebäuden im Mauerwerk, unter Verwendung von Stahlbeton oder unter Einsatz von Baufertigteilen sowie die Planung und Ausführung von Elektroarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim F. Gätcke hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt vor, und die Zustimmung zur Schlussverteilung ist durch das Gericht erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 25.07.2025. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung eingelegt werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 12.823,94 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 208.394,65 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim F. Gätcke hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Masse auf 12.823,94 EUR beläuft. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 208.394,65 EUR zu berücksichtigen. Ein besonderer Termin zur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim F. Gätcke hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Masse auf 12.823,94 EUR beläuft. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 208.394,65 EUR zu berücksichtigen. Ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 17.02.2025 bestimmt worden. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung; die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt und der Schlusstermin ist auf den 25.07.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände oder der Versagung der Restschuldbefreiung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF, Vöhrumer Straße 30, 31228 Peine (AG Hildesheim, HRB 207378), vertr. d.: Drhem Ali Abdullah Al-Sholaif, Siemensweg 7, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ …
35 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF, Vöhrumer Straße 30, 31228 Peine (AG Hildesheim, HRB 207378), vertr. d.: Drhem Ali Abdullah Al-Sholaif, Siemensweg 7, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 25.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF, Vöhrumer Straße 30, 31228 Peine (AG Hildesheim, HRB 207378), vertr. d.: Drhem Ali Abdullah Al-Sholaif, Siemensweg 7, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim…
35 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF, Vöhrumer Straße 30, 31228 Peine (AG Hildesheim, HRB 207378), vertr. d.: Drhem Ali Abdullah Al-Sholaif, Siemensweg 7, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim F. Gätcke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 12.823,94 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 140,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 50 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF, Vöhrumer Straße 30, 31228 Peine (AG Hildesheim, HRB 207378), vertr. d.: Drhem Ali Abdullah Al-Sholaif, Siemensweg 7, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf …
35 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF, Vöhrumer Straße 30, 31228 Peine (AG Hildesheim, HRB 207378), vertr. d.: Drhem Ali Abdullah Al-Sholaif, Siemensweg 7, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, Hohenzollernstr. 48, 30161 Hannover, Tel.: 0511/54558485, Fax: 0511/54558490, E-Mail: mail@gsd-law.de, Internet: mail@gaetcke-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 12.823,94 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 208.394,65 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF, Vöhrumer Straße 30, 31228 Peine (AG Hildesheim, HRB 207378), vertr. d.: Drhem Ali Abdullah Al-Sholaif, Siemensweg 7, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angeme…
35 IN 119/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF, Vöhrumer Straße 30, 31228 Peine (AG Hildesheim, HRB 207378), vertr. d.: Drhem Ali Abdullah Al-Sholaif, Siemensweg 7, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
17.02.2025.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Gifhorn, 28.01.2025
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