Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
teVidi Vertriebs AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Auf der Heide 3, 44803 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 18209
EUID
DER2201.HRB18209
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 88/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Dr. Natalie Herbon
Rolle
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin
Adresse
Piwipper Str. 9 b, 41539 Dormagen
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
05.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und der Vertrieb von Video-Überwachungsanlagen und Sicherheitssystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der teVidi Vertriebs AG ist eröffnet. Das Amtsgericht Bochum hat einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet, der dem 05.08.2026 entspricht. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zur Beschlussfassung über besondere Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen, konkret zur Zustimmung zu einem Prozessvergleich. Die Gläubigerversammlung soll gemäß §§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO abgehalten werden. Bei Nichtteilnahme eines stimmberechtigten Gläubigers an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18209 eingetragenen teVidi Vertriebs AG, Auf der Heide 3, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Natalie Herbon, Piwipper Str. 9 b, 41539 Do…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18209 eingetragenen teVidi Vertriebs AG, Auf der Heide 3, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Natalie Herbon, Piwipper Str. 9 b, 41539 Dormagen
wird angeordnet:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 05.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Beschlussfassung über besondere Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); hier:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Abschluss eines Prozessvergleiches zur einvernehmlichen Beendigung eines Rechtsstreites.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 02.07.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
Hinweise für die Gläubiger:
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis zum Stimmrecht:
Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein Stimmrecht in Höhe der Feststellung.
Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung dienen können.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 88/23
Amtsgericht Bochum, 07.07.2026
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