Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Textilproduktions- und Vertriebs GmbH Auerbach
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Verlängerte Goethestraße 4, 08209 Auerbach/Vogtl.
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 27994
EUID
DEU1206.HRB27994
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
15 IN 199/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Hans Bohnet
Rolle
Geschäftsführer
Termine & Fristen
Aufhebung
22.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Import und Export, Unternehmensberatung, Erwerb, Nutzung, Vergabe und Veräußerung von Rechten und Lizenzen, Marketing, Werbung, technische Beratung, Design, Produktion und Vertrieb von Textilien, Schmuck, Kosmetika und Modeaccessoires, Erbringung logistischer Leistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Textilproduktions- und Vertriebs GmbH Auerbach, ehemals Elfenhaut GmbH, wird durch das Amtsgericht Chemnitz aufgehoben. Die Entscheidung erging am 22.04.2026 gemäß § 200 Abs. 1 InsO. Gegen die Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 15 IN 199/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Textilproduktions- und Vertriebs GmbH Auerbach, ehemals: Elfenhaut GmbH Verlängerte Goethestraße 4, 08209 Auerbach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27994
vertreten durch den Geschäftsführer Hans Bohnet
ergeht a…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 15 IN 199/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Textilproduktions- und Vertriebs GmbH Auerbach, ehemals: Elfenhaut GmbH Verlängerte Goethestraße 4, 08209 Auerbach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27994
vertreten durch den Geschäftsführer Hans Bohnet
ergeht am 22.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Das Insolvenzverfahren wird gemäß § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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