Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
The Grid GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friesenstraße 62, 50670 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 93331
EUID
DER3306.HRB93331
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 114/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.03.2026 , 11:32 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 08:30 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.07.2026
Bekanntgabe Masseunzulänglichkeit
08.07.2026
Forderungsanmeldefrist
26.07.2026
Berichtstermin
26.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
-die Verwaltung und die Leitung von gastronomischen Einrichtungen, -die Organisation und Durchführung von Caterings und Events, -die Beratung von gastronomisch orientierten Unternehmen und von Spirituosen- und Getränkeherstellern, -die Herstellung von alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken, sowie deren Verkauf, -die Ausbildung und Weiterbildung von gastronomischem Personal, -die Organisation und Durchführung von Workshops und Cocktailkursen für Firmen und Privatpersonen, -der Verleih und die Vermittlung von Personal in der Gastronomie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 20.03.2026 um 11:32 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der The Grid GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Ellrich bestellt worden. Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Am 01.06.2026 um 08:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Ellrich ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.07.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.08.2026. Die Unterlagen werden ab dem 05.08.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Grid GmbH ist am 01.06.2026 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Thomas Ellrich, der bereits am 20.03.2026 mit Anordnung vorläufiger Maßnahmen bestellt wurde. Die Frist zur Anmeldung von…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Grid GmbH ist am 01.06.2026 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Thomas Ellrich, der bereits am 20.03.2026 mit Anordnung vorläufiger Maßnahmen bestellt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 26.07.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.08.2026. Unterlagen können ab dem 05.08.2026 eingesehen werden. Am 07.07.2026 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingereicht, was am 08.07.2026 bekannt gegeben wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 114/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 93331 eingetragenen The Grid GmbH, Friesenstr. 62, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marian Krause, Friesenstr. 62, 50670 Köln
ist am …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 114/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 93331 eingetragenen The Grid GmbH, Friesenstr. 62, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marian Krause, Friesenstr. 62, 50670 Köln
ist am 20.03.2026, um 11:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 114/26
Amtsgericht Köln, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 114/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 93331 eingetragenen The Grid GmbH, Friesenstr. 62, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marian Krause,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 114/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 93331 eingetragenen The Grid GmbH, Friesenstr. 62, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marian Krause,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln, Telefon: 0221 379 178 0, Fax: 0221 379 178 22.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70k IN 114/26
Köln, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 114/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 93331 eingetragenen The Grid GmbH, Friesenstr. 62, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marian Krause, Friesenstr. 62, 50670 Köln
ist am 07.07.2026…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 114/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 93331 eingetragenen The Grid GmbH, Friesenstr. 62, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marian Krause, Friesenstr. 62, 50670 Köln
ist am 07.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70k IN 114/26
Amtsgericht Köln, 08.07.2026
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