Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 31413
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Insolvenzprofil
Theodor Gehrmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 31413
EUID
DER2402.HRB31413
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 58/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Christian Schilling
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.05.2025
Fristende Kostenvorschuss
21.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Produktion und der Handel mit Artikeln des Schlossereihandwerks sowie der Handel mit Haushaltswaren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Theodor Gehrmann GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 258 IN 58/22 anhängig. Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Christian Schilling vertreten. Im Verlauf des Verfahrens hat das Gericht die Vergütung und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war der 28.05.2025. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt; es stehen keine Mittel zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung, deren Forderungen im Range des § 38 InsO bei 345.783,09 EUR lagen. Aufgrund der Masseunzulänglichkeit hat das Gericht eine Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses von 2.000,00 EUR bis zum 21.01.2026 gesetzt. Falls dieser nicht geleistet wird, ist die Einstellung des Verfahrens mangels Masse vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31413 eingetragenen Theodor Gehrmann GmbH, Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schilling,
sind die Vergütun…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31413 eingetragenen Theodor Gehrmann GmbH, Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schilling,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 45.326,09 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.06.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
258 IN 58/22
Amtsgericht Dortmund, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31413 eingetragenen Theodor Gehrmann GmbH, Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schilling,
sind die Vergütun…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31413 eingetragenen Theodor Gehrmann GmbH, Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schilling,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.06.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
258 IN 58/22
Amtsgericht Dortmund, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31413 eingetragenen Theodor Gehrmann GmbH, Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schilling,
reicht nach Mitte…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31413 eingetragenen Theodor Gehrmann GmbH, Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schilling,
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 21.01.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 000,00 EUR bei der Zahlstelle Dortmund, Bundesbank IBAN DE04440000000044001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
258 IN 58/22
Amtsgericht Dortmund, 10.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31413 eingetragenen Theodor Gehrmann GmbH, Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schilling,
hat das Gericht d…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31413 eingetragenen Theodor Gehrmann GmbH, Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schilling,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 345.783,09 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
258 IN 58/22
Amtsgericht Dortmund, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31413 eingetragenen Theodor Gehrmann GmbH, Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schilling,
wird angeordnet:
…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 58/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31413 eingetragenen Theodor Gehrmann GmbH, Ruhrstr. 7, 44579 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schilling,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 37) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
258 IN 58/22
Amtsgericht Dortmund, 16.04.2025
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