Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
THEODORUS OSTERHOFEN gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Plattlinger Straße 17, 94486 Osterhofen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Deggendorf HRB 4860
EUID
DED2201V.HRB4860
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Deggendorf
Aktenzeichen
IN 28/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt
Adresse
Kumpfmühler Straße 30, 93051 Regensburg
Telefon
+49(941)2082053-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.02.2025 , 08:30 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.05.2025
Berichtstermin
13.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
13.06.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Förderung der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege durch Betreuung, Pflege und Beratung hilfsbedürftiger Menschen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich sowie die Förderung des bürgerlichen Engagement zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke. Gegenstand des Unternehmens ist auch schwerkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen in psychosozialen, pflegerischen und medizinischen Belangen Hilfe zu leisten. Zu diesem Zweck, insbesondere um schwerkranke, sterbende und hilfsbedürftige Menschen vor sozialer und gesundheitlicher Gefährdung zu bewahren, kann die Gesellschaft die dafür erforderlichen Einrichtungen, wie insbesondere den Betrieb stationärer Hospize und ambulanter Hospizdienste, Altenpflegeheime, Seniorenwohnheime, teilstationäre Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Sozialstationen sowie Einrichtungen des betreuten Wohnen und Wohngemeinschaften errichten, betreiben und verwalten. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner der Aufbau von ehrenamtlicher Tätigkeit in Hospizen und Seniorenresidenzen sowie die Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit in Hospizen und Seniorenresidenzen und der Aufbau und die Entwicklung von geeigneten Lebensformen für Senioren in Seniorenresidenzen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Einrichtung und Umsetzung neuer medizinischer, am Bedarf der zu versorgenden Menschen ausgerichteter Versorgungsstrukturen und insbesondere der Betrieb von oder die Mitwirkung an ganzheitlichen, qualitativ hochwertigen Versorgungsangeboten, bei denen bestehende Segmentierungen der Versorgungsbereiche überwunden werden. Der Zweck wird auch verwirklicht durch die Erbringung von Leistungen für zu versorgende Menschen im Rahmen der integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V sowie durch den Betrieb von Einrichtungen, die eine solche integrierte Versorgung durch die nach dem 4. Kapitel des SGB V berechtigte Leistungserbringer anbieten und durch den Abschluss entsprechender Verträge mit den Kostenträgern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der THEODORUS OSTERHOFEN gGmbH wurde am 25.02.2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurden Verfügungsbeschränkungen erlassen. Das Insolvenzverfahren ist am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat am 01.04.2025 Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.05.2025 schriftlich anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und ein Prüfungstermin sind für den 13.06.2025 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 107 des Amtsgerichts Deggendorf anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 28/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
THEODORUS OSTERHOFEN gGmbH, Plattlinger Straße 17, 94486 Osterhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kimpel Andreas
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4860
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HEZEL HANCKE…
Az.: IN 28/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
THEODORUS OSTERHOFEN gGmbH, Plattlinger Straße 17, 94486 Osterhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kimpel Andreas
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4860
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 25.02.2025, 08:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Kumpfmühler Straße 30, 93051 Regensburg, Telefon: +49(941)2082053-0, Telefax: +49(941)2082053-9, Email: ivo-meinert.willrodt@pluta.net.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Deggendorf
Amanstr. 17
94469 Deggendorf
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Deggendorf - Insolvenzgericht - 25.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 28/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
THEODORUS OSTERHOFEN gGmbH, Plattlinger Straße 17, 94486 Osterhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kimpel Andreas
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4860
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HEZE…
1 IN 28/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
THEODORUS OSTERHOFEN gGmbH, Plattlinger Straße 17, 94486 Osterhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kimpel Andreas
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4860
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz
|
hat der Insolvenzverwalter am 01.04.2025 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Deggendorf - Insolvenzgericht - 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 28/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
THEODORUS OSTERHOFEN gGmbH, Plattlinger Straße 17, 94486 Osterhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kimpel Andreas
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4860
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HEZEL HANCKE PA…
1 IN 28/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
THEODORUS OSTERHOFEN gGmbH, Plattlinger Straße 17, 94486 Osterhofen, vertreten durch den Geschäftsführer Kimpel Andreas
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4860
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz
Geschäftszweig/Beschäftigung: Pflegeeinrichtung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2025 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt
Kumpfmühler Straße 30, 93051 Regensburg
Telefon: +49(941)2082053-0
Telefax: +49(941)2082053-9
Email: ivo-meinert.willrodt@pluta.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird angeordnet, dass die Insolvenztabelle abweichend von § 24 BayERVV JU nicht elektronisch geführt und aufbewahrt wird.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 13.06.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 107, 1. OG, Amanstr. 17, 94469 Deggendorf
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 13.06.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 107, 1. OG, Amanstr. 17, 94469 Deggendorf
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.02.2025 beim Insolvenzgericht Deggendorf eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Deggendorf
Amanstr. 17
94469 Deggendorf
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Deggendorf - Insolvenzgericht - 01.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.