Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thermico Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 118514
EUID
DEM1201.HRB118514
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 14/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
a) Die Herstellung und der Vertrieb von Schweißmaschinen, Plasmaanlagen und Geräten für das Spritzen von Metallen und anderer Materialien aller Art. b) Die Ausführung von Beschichtungen nach dem thermischen Spritzverfahren sowie Beschichtungen verwandter Verfahren. c) Die Herstellung von Zusatzwerkstoffen für die in a) und b) benannten Verfahren. d) Die Beratung, Prüfung und Erstellung von Gutachten, in denen unter a) und b) genannten Bereichen, Service und Engineering für die genannten Technologien. e) Der Handel mit Geräten und Bedarfsmaterial für die bezeichneten Einsatzzwecke. f) Die Einwerbung und Durchführung von Forschungsvorhaben mit Bezug auf die unter a) und b) benannten Technologien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermico Engineering GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund anhängig. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (lfd. Nr. 41 bis 52) sowie Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.04.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 14/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Thermico Engineering GmbH, eingetragen im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118514, Carlo-Schmidt-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Götz Matthäus, Westerfilder Str. …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 14/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Thermico Engineering GmbH, eingetragen im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118514, Carlo-Schmidt-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Götz Matthäus, Westerfilder Str. 38, 44577 Castrop-Rauxel
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 41 bis 52 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
253 IN 14/21
Amtsgericht Dortmund, 17.03.2026
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