In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, mit Sitz in Bremen, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michail Siagas bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 62.999,32 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 110.950,11 EUR zu berücksichtigen sind. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht aus; die Anhörung der Beteiligten hierzu erfolgt im schriftlichen Verfahren am 22.0wechsel. Die Vornahme der Schlussverteilung ist beschlossen worden. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin ist für den 20.10.2025 im schriftlichen Verfahren bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 3/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB), vertr. d.: Frank Groenling, Erlenweg 6, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzver…
524 IN 3/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB), vertr. d.: Frank Groenling, Erlenweg 6, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 18.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 18.08.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 524 IN 3/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB),
vertreten durch:
Frank Groenling, Erlenwe…
Amtsgericht Bremen 18.08.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 524 IN 3/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB),
vertreten durch:
Frank Groenling, Erlenweg 6, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michail Siagas festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 78.322,89. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 25,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung für einen Monat mit vier Mitarbeitern und die angestellten Sanierungsbemühungen. Die Vergleichsberechnung hinsichtlich des Überschusses der Betriebsfortführung war rechnerisch korrekt und wurde berücksichtigt.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB), vertr. d.: Frank Groenling, Erlenweg 6, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rech…
524 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB), vertr. d.: Frank Groenling, Erlenweg 6, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michail Siagas zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 22.09.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB), vertr. d.: Frank Groenling, Erlenweg 6, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis is…
524 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB), vertr. d.: Frank Groenling, Erlenweg 6, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michail Siagas, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 33 06 1-0, Fax: 0421 - 33 06 1-10, Internet: www.kuhmann.eu hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 62.999,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 110.950,11 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB), vertr. d.: Frank Groenling, Erlenweg 6, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer …
524 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB), vertr. d.: Frank Groenling, Erlenweg 6, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 20.10.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 18.08.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 524 IN 3/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB),
vertreten durch:
Frank Groenling, Erlenwe…
Amtsgericht Bremen 18.08.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 524 IN 3/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Thermo Technik IVS Industrielle Versorgungssysteme GmbH, Dortmunder Str. 18, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 12324 HB),
vertreten durch:
Frank Groenling, Erlenweg 6, 27809 Lemwerder, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michail Siagas festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 97.633,74 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 10,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für das Abdeckung von delegationsfähigen Sonderaufgaben, in diesem Fall der steuerlichen Aufarbeitung.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.