Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
THEYSOHN Kunststoff GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 6120
EUID
DEP1103.HRB6120
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
272 IN 188/21 c
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Liquidator Michael Dreisow
Termine & Fristen
Beschlussdatum
26.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und der Vertrieb von Kunststofferzeugnissen sowie jede sonstige Betätigung auf dem Gebiet der Kunststoffindustrie, insbesondere die Fortführung des von der Gründer-Gesellschafterin Friedrich Theysohn GmbH bisher im Rahmen des Gesamtunternehmens geführten Teilbetriebes Kunststoffe Salzgitter - Werk B -. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, in gleichen oder fremden Geschäftszweigen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THEYSOHN Kunststoff GmbH in Salzgitter ist ein Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig ergangen, der die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland festsetzt. Die Festsetzung basiert auf einem Stundensatz von 120,00 EUR gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV sowie der Erstattung von Auslagen und Umsatzsteuer nach den §§ 18 und 7 InsVV. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde oder, falls die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde und der Wert den Streitwert von 200,00 EUR nicht übersteigt, die befristete Erinnerung offen. Die Frist für diese Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 188/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THEYSOHN Kunststoff GmbH, John-F.-Kennedy-Straße 50, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6120), vertr. d.: Michael Dreisow, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland festgesetzt worde…
272 IN 188/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THEYSOHN Kunststoff GmbH, John-F.-Kennedy-Straße 50, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6120), vertr. d.: Michael Dreisow, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Euler Hermes Deutschland festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.12.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler Hermes Deutschland die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 26.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.