Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thomas Wittmann Consulting UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Bahnhofstr. 44, 84419 Schwindegg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Traunstein HRB 21948
EUID
DED2910V.HRB21948
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 72/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Loserth
Adresse
Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf a. Inn
Telefon
+49(8631)160350
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2023
Forderungsanmeldefrist nachrangig
27.05.2025
Widerspruchsfrist nachrangig
27.06.2025
Forderungsanmeldefrist gewöhnlich
14.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich IT, Entwicklung von Hard- und Softwarelösungen, Handel mit Hard- und Software, Unternehmensberatung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Wittmann Consulting UG ist am 01.08.2023 eröffnet worden. Im Verfahren sind Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 27.05.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Frist für Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen endet am 27.006.2025. Mit Zustimmung des Gerichts wird eine Abschlagsverteilung durchgeführt, wobei eine verfügbare Verteilungsmasse von 41.848,18 Euro zur Berücksichtigung von Forderungen in Höhe von 7.334,89 Euro steht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Wittmann Consulting UG ist am 01.08.2023 eröffnet worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Traunstein, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Mühldorf a. Inn. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Florian Loserth hat seine Vergütung und Auslagen festgese…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Wittmann Consulting UG ist am 01.08.2023 eröffnet worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Traunstein, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Mühldorf a. Inn. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Florian Loserth hat seine Vergütung und Auslagen festgesetzt bekommen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung durchgeführt, wobei 41.848,18 Euro Verteilungsmasse verfügbar waren. Es wurden auch nachrangige Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis zum 27.05.2025 angemeldet. Die Prüfung dieser Forderungen sowie gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für die nachrangigen Forderungen endet die Widerspruchsfrist am 27.06.2025, für die gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 4-7) endet die Widerspruchsfrist am 14.08.2026. Gegen die Entscheidungen können Rechtsbehelfe eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 72/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomas Wittmann Consulting UG, Bahnhofstraße 44, 84419 Schwindegg, vertreten durch die Gesellschafterinnen Guerrero-Wittmann Vicki und Wittmann Isabella, diese vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Guerrero-Wittmann Vicki
Registergericht: Amtsgericht Traun…
IN 72/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomas Wittmann Consulting UG, Bahnhofstraße 44, 84419 Schwindegg, vertreten durch die Gesellschafterinnen Guerrero-Wittmann Vicki und Wittmann Isabella, diese vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Guerrero-Wittmann Vicki
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 21948
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 01.08.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 27.05.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Florian Loserth
Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf a. Inn
Telefon: +49(8631)160350
Telefax: +49(8631)160351
Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 27.06.2025, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 72/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomas Wittmann Consulting UG, Bahnhofstraße 44, 84419 Schwindegg, vertreten durch die Gesellschafterinnen Guerrero-Wittmann Vicki und Wittmann Isabella, diese vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Guerrero-Wittmann Vicki
Registergericht: Amtsgericht Traun…
IN 72/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomas Wittmann Consulting UG, Bahnhofstraße 44, 84419 Schwindegg, vertreten durch die Gesellschafterinnen Guerrero-Wittmann Vicki und Wittmann Isabella, diese vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Guerrero-Wittmann Vicki
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 21948
- Schuldnerin -
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|wird mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung durchgeführt. Verfügbar sind 41.848,18 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 7.334,89 Euro.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 72/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomas Wittmann Consulting UG, Bahnhofstraße 44, 84419 Schwindegg, vertreten durch die Gesellschafterinnen Guerrero-Wittmann Vicki und Wittmann Isabella, diese vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Guerrero-Wittmann Vicki
Registergericht: Amtsgericht Traun…
IN 72/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomas Wittmann Consulting UG, Bahnhofstraße 44, 84419 Schwindegg, vertreten durch die Gesellschafterinnen Guerrero-Wittmann Vicki und Wittmann Isabella, diese vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Guerrero-Wittmann Vicki
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 21948
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Loserth, Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf a. Inn, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.03.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 41.810,54 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.03.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 72/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomas Wittmann Consulting UG, Bahnhofstraße 44, 84419 Schwindegg, vertreten durch die Gesellschafterinnen Guerrero-Wittmann Vicki und Wittmann Isabella, diese vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Guerrero-Wittmann Vicki
Registergericht: Amtsgericht Traun…
IN 72/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thomas Wittmann Consulting UG, Bahnhofstraße 44, 84419 Schwindegg, vertreten durch die Gesellschafterinnen Guerrero-Wittmann Vicki und Wittmann Isabella, diese vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Guerrero-Wittmann Vicki
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 21948
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 03.07.2026
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