Im Insolvenzverfahren der Thought Leader Systems Management GmbH, mit Sitz in Mainz, ist die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten unzulänglich. Die Insolvenzverwalterin hat am 10.02.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im Rahmen des Verfahrens liegt ein Antrag der Insolvenzverwalterin vom 03.07.2025 zur Zustimmung der Gläubiger vor. Dieser Antrag betrifft die Erhebung einer Klage zur Geltendmachung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen in Höhe von insgesamt 1.166.357,59 € gegen Frau Britta Schlömer und Herrn Dr. Tobbias Schlömer sowie zur Zahlung ausstehender Stammeinlagen in Höhe von 12.500,00 €. Die Gläubiger haben bis zum 01.09.2025 Gelegenheit, zu diesem Antrag schriftlich Stellung zu nehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thought Leader Systems Management GmbH ist am 07.01.2025 um 18:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Anmeldefrist für Forde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thought Leader Systems Management GmbH ist am 07.01.2025 um 18:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Anmeldefrist für Forderungen endete am 07.04.2025. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen waren bis zum 22.04.2025 vorzubringen. Am 10.02.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Die Verfahren 810 IN 1203/24 und 810 IN 1249/24 sind verbunden. Eine weitere Bekanntmachung vom 16.07.2025 betrifft die Erhebung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen in Höhe von insgesamt 1.166.357,59 € sowie ausstehende Stammeinlagen in Höhe von 12.500,00 € gegen Frau Britta Schlömer und Herrn Dr. Tobbias Schlömer. Gläubiger hatten bis zum 01.09.2025 Gelegenheit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1203/24 T-16-1 In dem Insolvenzverfahren Thought Leader Systems Management GmbH erhalten die Gläubiger bis zum 01.09.2025 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag der Insolvenzverwalterin vom 03.07.2025 schriftlich Stellung zu nehmen:
Zustimmung zur Erhebung einer Klage zur Geltendmachung von Geschäftsführerhaftu…
810 IN 1203/24 T-16-1 In dem Insolvenzverfahren Thought Leader Systems Management GmbH erhalten die Gläubiger bis zum 01.09.2025 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag der Insolvenzverwalterin vom 03.07.2025 schriftlich Stellung zu nehmen:
Zustimmung zur Erhebung einer Klage zur Geltendmachung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gemäß § 15b Abs. 1, 4 InsO in Höhe von insgesamt 1.166.357,59 € gegen Frau Britta Schlömer und Herrn Dr. Tobbias Schlömer sowie zur Zahlung ausstehender Stammeinlage in Höhe von insgesamt 12.500,00 €
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der vollständige Antrag der Insolvenzverwalterin liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1203/24 T-16-1 In dem Insolvenzverfahren Thought Leader Systems Management GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Frankfurt am Main, HRB 133112), vertr. d.: 1. Britta Schlömer, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Tobbias Schlömer, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insol…
810 IN 1203/24 T-16-1 In dem Insolvenzverfahren Thought Leader Systems Management GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Frankfurt am Main, HRB 133112), vertr. d.: 1. Britta Schlömer, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Tobbias Schlömer, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1203/24 T-16-1 Am 07.01.2025 um 18:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Thought Leader Systems Management GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Frankfurt am Main, HRB 133112),
vertreten durch:
1. Britta Schlömer, (Geschäftsführerin),
2. Dr. Tobbias Schlömer, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalteri…
810 IN 1203/24 T-16-1 Am 07.01.2025 um 18:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Thought Leader Systems Management GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Frankfurt am Main, HRB 133112),
vertreten durch:
1. Britta Schlömer, (Geschäftsführerin),
2. Dr. Tobbias Schlömer, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 17 32 02 13 0, Fax: 069/ 17 32 02 13 9, Internet: www.bendel-insolvenz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 07.04.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 22.04.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1203/24 T-33-: In dem Insolvenzverfahren Thought Leader Systems Management GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Frankfurt am Main, HRB 133112),
vertreten durch:
1. Britta Schlömer, (Geschäftsführerin),
2. Dr. Tobbias Schlömer, (Geschäftsführer), wurde am 07.01.2025 um 18:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§…
810 IN 1203/24 T-33-: In dem Insolvenzverfahren Thought Leader Systems Management GmbH, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Frankfurt am Main, HRB 133112),
vertreten durch:
1. Britta Schlömer, (Geschäftsführerin),
2. Dr. Tobbias Schlömer, (Geschäftsführer), wurde am 07.01.2025 um 18:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 17 32 02 13 0, Fax: 069/ 17 32 02 13 9, Internet: www.bendel-insolvenz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1249/24 T-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 1203/24 T-33- führt.
Gründe:
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 07.01.2025
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