Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tiefbau Mügge GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 5475
EUID
DEH1101.HRB5475
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 12/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Reinhold Horn
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.12.2025
Schlusstermin
27.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefbau Mügge GmbH ist Rechtsanwalt Reinhold Horn als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen behandelt. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist für den 27.03.2026 bestimmt, wobei der Vorname der Schlussverteilung zugestimmt ist. Zudem wurde ein Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung einer angemeldeten Forderung der Weber Geitmann Bauunternehmen GmbH ernannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 28.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 12/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Tiefbau Mügge GmbH, Tiefbau, Alabamastr. 8, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5475 BHV),
vertreten durch:
1. Peter Weber, Bahnhofstr. 55, 27612 Loxstedt,…
Amtsgericht Bremerhaven 28.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 12/22
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Tiefbau Mügge GmbH, Tiefbau, Alabamastr. 8, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5475 BHV),
vertreten durch:
1. Peter Weber, Bahnhofstr. 55, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Sebastian Kölln, Renneberg Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Reinhold Horn festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 91.129,89 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 5,00 % gekürzt, und zwar für Arbeitsersparnis durch die Anordnung das vorläufige Insolvenzverfahren.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 12/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefbau Mügge GmbH, Tiefbau, Alabamastr. 8, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5475 BHV), vertr. d.: 1. Peter Weber, Bahnhofstr. 55, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Reinhold Horn f…
10 IN 12/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefbau Mügge GmbH, Tiefbau, Alabamastr. 8, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5475 BHV), vertr. d.: 1. Peter Weber, Bahnhofstr. 55, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Reinhold Horn festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 5 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 77.421,48 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Gemäß §§ 10, 3 InsVV wird vorliegend ein Zuschlag als angemessen erachtet und zwar für die Geschäftsfortführung eines kleinen Unternehmens biszu drei Monaten i.H.v. 5%.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 12/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefbau Mügge GmbH, Tiefbau, Alabamastr. 8, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5475 BHV), vertr. d.: 1. Peter Weber, Bahnhofstr. 55, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermi…
10 IN 12/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefbau Mügge GmbH, Tiefbau, Alabamastr. 8, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5475 BHV), vertr. d.: 1. Peter Weber, Bahnhofstr. 55, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 27.03.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 12/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefbau Mügge GmbH, Tiefbau, Alabamastr. 8, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5475 BHV), vertr. d.: 1. Peter Weber, Bahnhofstr. 55, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), ist (Berufsbezeichnung, Name und Anschrift eingeben), zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem f…
10 IN 12/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefbau Mügge GmbH, Tiefbau, Alabamastr. 8, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5475 BHV), vertr. d.: 1. Peter Weber, Bahnhofstr. 55, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), ist (Berufsbezeichnung, Name und Anschrift eingeben), zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Reinhold Horn als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Weber Geitmann Bauunternehmen GmbH angemeldeten Forderung/en.
Amtsgericht Bremerhaven, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 12/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefbau Mügge GmbH, Tiefbau, Alabamastr. 8, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5475 BHV), vertr. d.: 1. Peter Weber, Bahnhofstr. 55, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 05.12.2025 ge…
10 IN 12/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tiefbau Mügge GmbH, Tiefbau, Alabamastr. 8, 27580 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5475 BHV), vertr. d.: 1. Peter Weber, Bahnhofstr. 55, 27612 Loxstedt, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 05.12.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremerhaven, 05.11.2025
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