Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
time service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Frielinghausstr. 3, 44803 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 6327
EUID
DER2201.HRB6327
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 484/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Frauke Heier
Adresse
Bongardstraße 29, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Eröffnung
04.09.2024 , 15:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.10.2024
Prüfungstermin
11.12.2024
Gläubigerversammlung
03.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung/Personalvermittlung, sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die dem Erreichen des Gesellschaftszweckes dienen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der time service GmbH ist die Insolvenzverwalterin zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen aufgerufen. Gegenstand ist der Abschluss einer vergleichsweisen Regelung zur Abgeltung eines Rückzahlungsanspruchs gegen den Gesellschafter Heiko Staats. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 03.10.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der time service GmbH ist am 04.09.2024 um 15:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 13.06.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Frauke Heier ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der time service GmbH ist am 04.09.2024 um 15:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 13.06.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Frauke Heier ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 30.10.2024. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung war, fand am 11.12.2024 statt. Eine weitere besondere Gläubigerversammlung ist für den 03.11.2025 anberaumt, um über einen vergleichsweisen Regelungsabschluss mit dem Gesellschafter Heiko Staats abzustimmen. Bis zu diesem Termin können schriftliche Abstimmungsbeiträge eingereicht werden. Ein Berichtstermin wurde gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO nicht durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 484/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6327 eingetragenen time service GmbH, Frielinghausstr. 3, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Schlösser, Clemensstr. 14, 44789 Bochum…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 484/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6327 eingetragenen time service GmbH, Frielinghausstr. 3, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Schlösser, Clemensstr. 14, 44789 Bochum
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 03.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Abstimmungsbeiträge zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss einer vergleichsweisen Regelung zu Abgeltung eines Rückzahlungsanspruchs gegen den Gesellschafter Heiko Staats. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den an die Beteiligten zusammen mit dem Einberufungsbeschluss übersandten Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 10.09.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Abstimmung besteht nicht.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Dann gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 484/24
Amtsgericht Bochum, 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 484/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6327 eingetragenen time service GmbH, Frielinghausstr. 3, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Schlösser, Clemensstr. 14, 44789 Bochum
Geschäftszweig: gewerbsmä…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 484/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 6327 eingetragenen time service GmbH, Frielinghausstr. 3, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Schlösser, Clemensstr. 14, 44789 Bochum
Geschäftszweig: gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung/Personalvermittlung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.09.2024, um 15:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.12.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 13.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 484/24
Bochum, 04.09.2024
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