Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TimeRide GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 230450
EUID
DED2601V.HRB230450
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 287/24
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2024
Forderungsanmeldefrist
01.08.2024
Berichtstermin
12.09.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
10.11.2025
Widerspruchsfrist Ende
24.11.2025
Prüfungstermin
16.03.2026
Widerspruchsfrist Ende
30.03.2026
Insolvenzplanabstimmung
06.08.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TimeRide GmbH ist am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters zur Verwaltung der Insolvenzmasse berechtigt ist. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach. Ein Gläubigerversammlungstermin zur Berichterstattung und Prüfung der Forderungen fand am 12.08.2024 statt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 10.11.2025. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 24.11.2025 Widerspruch beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erhoben werden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TimeRide GmbH ist am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung durchgeführt, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Götz Lautenbach bestellt. Eine Gl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TimeRide GmbH ist am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung durchgeführt, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Götz Lautenbach bestellt. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der Forderungen war für den 12.09.2024 angesetzt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 01.08.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur nachträglichen Prüfung angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei Widerspruchsfristen für die Gläubiger bestanden. Der aktuellste Termin betrifft die Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan vom 20.03.2026, der auf den 06.08.2026 angesetzt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 287/24 T-1-8 In dem Insolvenzverfahren TimeRide GmbH, Alter Markt 36-42, 50667 Köln, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450),
vertreten durch:
Jonas Rothe, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftl…
810 IN 287/24 T-1-8 In dem Insolvenzverfahren TimeRide GmbH, Alter Markt 36-42, 50667 Köln, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450),
vertreten durch:
Jonas Rothe, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 287/24 T-1-8: Über das Vermögen der TimeRide GmbH, Berliner Straße 42 a, 60311 Frankfurt am Main, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450), vertr. d.: Jonas Rothe, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL …
810 IN 287/24 T-1-8: Über das Vermögen der TimeRide GmbH, Berliner Straße 42 a, 60311 Frankfurt am Main, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450), vertr. d.: Jonas Rothe, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 140, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 12.09.2024, 11:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden grundsätzlich nicht benachrichtigt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
> Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 01.08.2024,
> dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 287/24 T: In dem Insolvenzverfahren TimeRide GmbH, Berliner Straße 42 a, 60311 Frankfurt am Main, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450),
vertreten durch:
Jonas Rothe, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2024 um 00:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähi…
810 IN 287/24 T: In dem Insolvenzverfahren TimeRide GmbH, Berliner Straße 42 a, 60311 Frankfurt am Main, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450),
vertreten durch:
Jonas Rothe, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2024 um 00:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Sachwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 140, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen (§ 275 Abs. 1 InsO).
Mit diesem Verfahren Verfahren verbunden. Das Verfahren 810 IN 287/24 T führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 287/24 T-1-8 In dem Insolvenzverfahren TimeRide GmbH, Alter Markt 36-42, 50667 Köln, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450),
vertreten durch:
Jonas Rothe, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 10.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftl…
810 IN 287/24 T-1-8 In dem Insolvenzverfahren TimeRide GmbH, Alter Markt 36-42, 50667 Köln, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450),
vertreten durch:
Jonas Rothe, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 10.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 287/24 T-1-8 In dem Insolvenzverfahren TimeRide GmbH, Alter Markt 36-42, 50667 Köln, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450),
vertreten durch:
Jonas Rothe, (Geschäftsführer), ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan vom 20.03.2026 bestimmt auf Donnerstag, 06…
810 IN 287/24 T-1-8 In dem Insolvenzverfahren TimeRide GmbH, Alter Markt 36-42, 50667 Köln, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450),
vertreten durch:
Jonas Rothe, (Geschäftsführer), ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan vom 20.03.2026 bestimmt auf Donnerstag, 06.08.2026, 11:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 01.07.2026
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