Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TKA Logistik Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Weyerswiesenstr. 13, 36286 Neuenstein
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 3209
EUID
DEM1305.HRB3209
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 14/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
05.02.2026
Prüfungstermin
28.04.2026
Frist Einwendungen Einstellung
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die internationale Beförderung von Waren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Björn-Till Till ist bestellt. Am 05.02.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Bis zum 28.04.2026 müssen Widersprüche gegen nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 28.04.2026 bestimmt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Bis zum 18.05.2026 müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.900,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 18.05.2026.
Bis zu diesem Dat…
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 18.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.900,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahr…
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 05.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen…
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 05.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn-Till Till festgesetzt worden. Gemäß § 64 Ab…
11 IN 14/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Björn-Till Till festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 63,83 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 45,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 13 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 14/25: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), ist am 21.07.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollst…
11 IN 14/25: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TKA Logistik Germany GmbH, Weyerswiesenstraße 13, 36286 Neuenstein (AG Bad Hersfeld, HRB 3209), vertr. d.: Markus Gütler, (Geschäftsführer), ist am 21.07.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 21.07.2026
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