Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TLC Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Auf der Rötsch 11, 45219 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 9981
EUID
DER2503.HRB9981
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
166 IN 131/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus van Marwyk
Adresse
Alfredstr. 45, 45130 Essen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.01.2024 , 14:33 Uhr
Eröffnung
19.02.2024 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.03.2024
Berichtstermin
15.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Betriebswirtschaft, Unternehmensfinanzierung, Marketing und Werbung; Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Geschäftsführung von Unternehmen; Verwaltung von Vermögenswerten alle Art; Errichtung, Erwerb, Verwaltung, Anmietung und Vermietung sowie Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Wohneigentum und alle damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte; genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO werden ausgeübt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TLC Consulting GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB9981, hat am 16.01.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus van Marwyk bestellt worden. Die Schuldnerin hat am 29.12.2023 einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 19.02.2024 um 09:15 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Markus van Marwyk ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 28.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.04.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 03.04.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 131/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB9981 eingetragenen TLC Consulting GmbH, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Loerke, Auf der Rötsch 11, 45219…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 131/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB9981 eingetragenen TLC Consulting GmbH, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Loerke, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen
Geschäftszweig: Unternehmensberatung
ist am 16.01.2024, um 14:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
166 IN 131/23
Amtsgericht Essen, 16.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 131/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB9981 eingetragenen TLC Consulting GmbH, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Loerke, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen
Geschäftszweig: Unternehmensb…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 131/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB9981 eingetragenen TLC Consulting GmbH, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Loerke, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen
Geschäftszweig: Unternehmensberatung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.02.2024, um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
166 IN 131/23
Essen, 19.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 131/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB9981 eingetragenen TLC Consulting GmbH, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Loerke, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen
ist…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 131/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB9981 eingetragenen TLC Consulting GmbH, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Loerke, Auf der Rötsch 11, 45219 Essen
ist am 12.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
166 IN 131/23
Amtsgericht Essen, 15.10.2024
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