Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TM Lasertechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 14907
EUID
DER1304.HRB14907
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 32/19
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag Vergütung
18.12.2025
Beschluss Vergütung
12.02.2026
Einsicht Forderungstabelle
04.05.2026
Prüfungstermin
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Lasertechnik und der Handel mit Sandwichpaneelen und Dämmstoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TM Lasertechnik GmbH ist beim Amtsgericht Kleve anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters am 18.12.2025 eingegangen. Die Vergütungsfestsetzung ist am 12.02.2026 durch das Gericht erfolgt. Die Vergütung beträgt auf Basis eines Berechnungswerts von 76.318,90 EUR sowie einem festgesetzten Pauschbetrag. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen offen. Im laufenden Verfahren sind nachträglich angemeldete Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.05.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 04.05.2026 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Kasseler Str. 14 , 45…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Kasseler Str. 14 , 45145 Essen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 04.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
31 IN 32/19
Amtsgericht Kleve, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Inneboltstraße 129, 4…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Diese hat das Gericht antragsgemäß nach einem Berechnungswert in Höhe von 76.318,90 EUR (vorläufige verwaltete Masse) festgesetzt.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.12.2025.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 eingesehen werden.
31 IN 32/19
Amtsgericht Kleve, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Inneboltstraße 129, 4…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn
ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Gericht eingegangen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen.
31 IN 32/19
Amtsgericht Kleve, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Kasseler Str. 14 , 45…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Kasseler Str. 14 , 45145 Essen
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 11.993,84 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 65.251,16 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
31 IN 32/19
Amtsgericht Kleve, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Kasseler Str. 14 , 45…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Kasseler Str. 14 , 45145 Essen
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum
04.09.2026
bei dem Insolvenzverwalter, Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
25.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
31 IN 32/19
Amtsgericht Kleve, 17.07.2026
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