Gegenstand des Unternehmens ist die Organisierung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die Erbringung von Marketingdienstleistungen, insbesondere das Werbedesign und der Druck dieser sowie die Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der To do it GmbH ist am 02.07.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini bestellt worden. Am 28.10.2025 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden, woraufhin die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung aufgehoben wurden. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind am 26.11.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 111/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der To do it GmbH vertr.d.d.GF Ricardo Filipe Oliveira Monteiro, Wollstraße 15, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33094), ist am 02.07.2025 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen …
1 IN 111/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der To do it GmbH vertr.d.d.GF Ricardo Filipe Oliveira Monteiro, Wollstraße 15, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33094), ist am 02.07.2025 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E3 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621-40171500, Fax: 0621-401715012, E-Mail: info@martini-rae.de, Internet: info@martini-rechtsanwalt.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 111/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der To do it GmbH vertr.d.d.GF Ricardo Filipe Oliveira Monteiro, Wollstraße 15, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33094), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die …
1 IN 111/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der To do it GmbH vertr.d.d.GF Ricardo Filipe Oliveira Monteiro, Wollstraße 15, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33094), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 02.07.2025 sind am 28.10.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 111/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der To do it GmbH vertr.d.d.GF Ricardo Filipe Oliveira Monteiro, Wollstraße 15, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33094), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 02.07.2025 am 28.10.2025 nach Abweisung…
1 IN 111/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der To do it GmbH vertr.d.d.GF Ricardo Filipe Oliveira Monteiro, Wollstraße 15, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33094), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 02.07.2025 am 28.10.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 111/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der To do it GmbH vertr.d.d.GF Ricardo Filipe Oliveira Monteiro, Wollstraße 15, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33094), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini festgesetzt worden. Gemäß § 6…
1 IN 111/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der To do it GmbH vertr.d.d.GF Ricardo Filipe Oliveira Monteiro, Wollstraße 15, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33094), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.