Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TOREG Hardcopy & Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schweriner Str. 36, 01067 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 26647
EUID
DEU1104.HRB26647
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
551 (532) IN 1974/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nicolas Rebel
Adresse
Königstraße 17, 01097 Dresden
Telefon
0351 20536 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.01.2024 , 21:30 Uhr
Eröffnung
08.02.2024 , 22:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.03.2024
Frist für Anträge und Stellungnahmen
08.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Wiederaufbereitung und Vertrieb von Tinten- und Tonermodulen; Durchführung von Druckerservice; Groß- und Einzelhandel von EDV; Zubehör, Bürobedarf, Refillequipment, Refillsupplies, Informationselektronic; Vertrieb von Dienstleistungen und Produkten der Deutsche Post AG, Bonn und Lotterieanbietern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOREG Hardcopy & Service GmbH ist am 08.02.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 10.01.2024 Nicolas Rebel als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ermächtigt worden, Bankguthaben entgegenzunehmen, während ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen der Schuldnerin angeordnet wurde. Der Rechtsanwalt Nicolas Rebel ist nun als Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger müssen ihre Forderungen im Rang des § 38 InsO bis zum 21.03.2024 schriftlich anmelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge und Stellungnahmen bezüglich der Beibehaltung oder Wahl des Insolvenzverwalters, der Bildung eines Gläubigerausschusses sowie weiterer Verfahrensschritte sind bis zum 08.05.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1974/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TOREG Hardcopy & Service GmbH, Schweriner Straße 36, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 26647
vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Hallensleben
vertreten durch den Geschäftsführ…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1974/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TOREG Hardcopy & Service GmbH, Schweriner Straße 36, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 26647
vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Hallensleben
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Mäder
- wurde am 10.01.2024 um 21:30 Uhr Nicolas Rebel, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email geschäftlich insodresden@whitecase.com, Telefax 0351 20536 79, Website inso.whitecase.com, Telefon geschäftlich 0351 20536 0 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 (532) IN 1974/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOREG Hardcopy & Service GmbH, Schweriner Straße 36, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 26647
vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Hallensleben
vertreten durch den Geschäftsführer G…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 (532) IN 1974/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOREG Hardcopy & Service GmbH, Schweriner Straße 36, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 26647
vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Hallensleben
vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Mäder
- wurde am 08.02.2024 um 22:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Nicolas Rebel, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com Telefax: 0351 20536 79 Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 21.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 08.05.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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