Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Torsino GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lärchenweg 3, 29227 Celle
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 207979
EUID
DEP2507.HRB207979
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 133/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Büttner
Adresse
Friesenweg 22, 22763 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, das Design und der Vertrieb von Merchandising-, Interior- und Werbeartikeln im In- und Ausland, insbesondere des zu entwickelnden Gegenstandes namens "Torso", sowie die Vergabe von Lizenzen für den Vertrieb dieser Artikel und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torsino GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 207975, ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter am 12.02.2020 eingestellt worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Büttner übt sein Amt seit dem 05.06.2019 aus. Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens wurde die Schlussrechnung mit einer Masse von 6.576,00 EUR erstellt. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 379.371,85 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 5.476,28 EUR zur Verfügung, von dem noch die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters abzuziehen sind. Ein besonderer Prüfungstermin für Forderungen ist auf den 29.12.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 207979 eingetragenen Torsino GmbH, Von-Bargen-Straße 35 - 37, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoucher Najand
ist nach Anzeige der Mas…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 207979 eingetragenen Torsino GmbH, Von-Bargen-Straße 35 - 37, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoucher Najand
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 133/19
Amtsgericht Hamburg, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 207979 eingetragenen Torsino GmbH, Von-Bargen-Straße 35 - 37, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoucher Najand
ist am 12.02.2020 bei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 207979 eingetragenen Torsino GmbH, Von-Bargen-Straße 35 - 37, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoucher Najand
ist am 12.02.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B428 niedergelegt.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 133/19
Amtsgericht Hamburg, 02.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 207979 eingetragenen Torsino GmbH, Von-Bargen-Straße 35 - 37, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoucher Najand
Insolvenzverwalter: R…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 207979 eingetragenen Torsino GmbH, Von-Bargen-Straße 35 - 37, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoucher Najand
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 05.06.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 6.576,00 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse vom Verwalter berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.10.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B428 eingesehen werden.
67g IN 133/19
Amtsgericht Hamburg, 02.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 207979 eingetragenen Torsino GmbH, Von-Bargen-Straße 35 - 37, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoucher Najand
soll die Schlussverte…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 133/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 207979 eingetragenen Torsino GmbH, Von-Bargen-Straße 35 - 37, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manoucher Najand
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 379.371,85 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 5.476,28 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 133/19
Amtsgericht Hamburg, 11.11.2025
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