Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
T.P.K. Security Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bismarckstraße 106, 40210 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 89391
EUID
DER1101.HRB89391
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 79/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Britta Hoff
Adresse
Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
07.05.2026 , 09:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.06.2026
Berichtstermin
10.07.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
10.07.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Veranstaltungsschutz, der Objekt- und Werkschutz, der Pforten- und Empfangsdienst sowie die Gebäudereinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 07.05.2026 um 09:08 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T.P.K. Security Service GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich Sicherungsrechte mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 10.07.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. In diesem Termin wird auch über die Person der Insolvenzverwalterin sowie den Fortgang des Verfahrens beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 25.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 79/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89391 eingetragenen T.P.K. Security Service GmbH, Bismarckstraße 106, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timor Yosufray,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit un…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 79/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89391 eingetragenen T.P.K. Security Service GmbH, Bismarckstraße 106, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timor Yosufray,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.05.2026, um 09:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 10.07.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
504 IN 79/26
Düsseldorf, 07.05.2026
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