Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Trade Style München GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Türkenstraße 97, 80799 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 210796
EUID
DED2601V.HRB210796
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1542 IN 1574/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. jur. Matthias Hofmann
Termine & Fristen
Vergleichstermin
05.07.2024 , 10:30 Uhr
Widerspruchsfrist Ende
25.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von hochwertiger Bekleidung und Accessoires, insbesondere die Belieferung von privaten Kunden sowie Großhandelskunden und Vertrieb über das Internet, Betrieb von Zweigniederlassungen und Ladengeschäften bzw. deren Errichtung sowie Durchführung aller mit dem Modehandel zusammenhängender Geschäfte inklusive Lifestyleprodukte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade Style München GmbH ist ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Günter Schröfel bezüglich Ansprüchen aus Massenschmälungsverpflichtung gemäß § 64 GmbHG a.F. in Höhe von insgesamt 75.000,00 EUR vereinbart worden; die Gläubigerversammlung ist am 05.07.2024 zur Beschlussfassung über diese Zustimmung einberufen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung sowie einen Zuschlag von 50 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus beantragt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Beteiligten bis zum 25.111.2025 Gelegenheit haben, Forderungsanmeldungen zu widersprechen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade Style München GmbH ist eröffnet. Im Verfahren war zunächst Rechtsanwalt Klaus Löber als Verfahrensbevollmächtigter tätig. Am 05.07.2024 fand ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung statt, der die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Günt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade Style München GmbH ist eröffnet. Im Verfahren war zunächst Rechtsanwalt Klaus Löber als Verfahrensbevollmächtigter tätig. Am 05.07.2024 fand ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung statt, der die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Günter Schröfel betreffend Ansprüche aus Masseschmälerungshaftung regelte. Der Insolvenzverwalter beantragte später die Festsetzung seiner Vergütung. Bis zum 25.11.2025 bestand eine Frist zur schriftlichen Widerspruchsmöglichkeit gegen nachträglich angemeldete Forderungen, deren Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgte. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Für Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuer(rück)berichtigungen aus Quotenzahlungen bleibt der Insolvenzbeschlag aufrechterhalten, und eine Nachtragsverteilung dieser Erstattungsbeträge ist angeordnet worden. Mit dieser Nachtragsverteilung wurde der Insolvenzverwalter Dr. jur. Matthias Hofmann beauftragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1574/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade Style München GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Türkenstraße 97, 80799 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210796
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Löber Klaus, Maximiliansplatz 15, 80333 Mün…
1542 IN 1574/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade Style München GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Türkenstraße 97, 80799 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210796
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Löber Klaus, Maximiliansplatz 15, 80333 München
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss des gemäß Beschluss des Landgerichts München I vom 11.06.2024, Gz. 6 O 2653/23, festgestellten Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Günter Schröfel betreffend die gegen ihn i.H.v.
zuletzt EUR 296.693,09 geltend gemachten Ansprüche aus
Masseschmälerungshaftung gemäß § 64 GmbHG a.F. unter Vereinbarung einer Vergleichszahlung i.H.v. insgesamt EUR 75.000,00
wird bestimmt auf
Freitag, 05.07.2024, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1574/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade Style München GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Türkenstraße 97, 80799 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210796
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Löber Klaus, Maximiliansplatz 15, 80333 Mün…
1542 IN 1574/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade Style München GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Türkenstraße 97, 80799 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210796
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Löber Klaus, Maximiliansplatz 15, 80333 München
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In dem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung inklusive seiner Auslagen beantragt.
Für seine Tätigkeit im eröffneten Verfahren beantragt der Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 50 % über die gesetzliche Regelvergütung hinaus.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab dieser Veröffentlichung.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1574/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade Style München GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Türkenstraße 97, 80799 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210796
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Löber Klaus, Maximiliansplatz 15, 80333 Mün…
1542 IN 1574/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade Style München GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Türkenstraße 97, 80799 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210796
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Löber Klaus, Maximiliansplatz 15, 80333 München
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1. Die Prüfung der bis 28.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 - 6 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1574/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade Style München GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Türkenstraße 97, 80799 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210796
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Löber Klaus, Maximiliansplatz 15, 80333 Mün…
1542 IN 1574/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trade Style München GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Türkenstraße 97, 80799 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210796
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Löber Klaus, Maximiliansplatz 15, 80333 München
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt für
Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuer(rück)berichtigungen aus den Quotenzahlungen an Insolvenzgläubiger mit Forderungen, die Umsatzsteuer enthalten
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. jur. Matthias Hofmann beauftragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung über die Anordnung der Nachtragsverteilung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Gegen die Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.07.2026
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