Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Transport-Logistik Pöhlmann Witzenhausen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Eschwege HRA 2630
EUID
DEM1602.HRA2630
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Eschwege
Aktenzeichen
27/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Beschluss
02.02.2026
Prüfungstermin
01.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transport-Logistik Pöhlmann Witzenhausen GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Eschwege. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde durch Beschluss vom 02.02.2026 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen angeordnet. Als Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde der 01.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten oder geänderten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 27/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transport-Logistik Pöhlmann Witzenhausen GmbH & Co. KG, Vor dem Mühlenbach 1, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRA 2630), vertr. d.: 1. Pöhlmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Vor dem Mühlenbach 1, 37214 Witzenhausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vert…
3 IN 27/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transport-Logistik Pöhlmann Witzenhausen GmbH & Co. KG, Vor dem Mühlenbach 1, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRA 2630), vertr. d.: 1. Pöhlmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Vor dem Mühlenbach 1, 37214 Witzenhausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Udo Pöhlmann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 27/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transport-Logistik Pöhlmann Witzenhausen GmbH & Co. KG, Vor dem Mühlenbach 1, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRA 2630), vertr. d.: 1. Pöhlmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Vor dem Mühlenbach 1, 37214 Witzenhausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vert…
3 IN 27/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transport-Logistik Pöhlmann Witzenhausen GmbH & Co. KG, Vor dem Mühlenbach 1, 37214 Witzenhausen (AG Eschwege, HRA 2630), vertr. d.: 1. Pöhlmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Vor dem Mühlenbach 1, 37214 Witzenhausen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Udo Pöhlmann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Mittwoch den 20.11.2024 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal II, I. Stock, Hauptgebäude, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege. Der Termin dient der Erörterung und Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Anfechtung nach §§ 129 ff. InsO gegenüber der Sparkasse Werra-Meißner.
Zum weiteren Sachverhalt wird auf den hier vorliegenden Antrag der Insolvenzverwalterin vom 29.10.2024 verwiesen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss und der Antrag der Insolvenzverwalterin kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 01.11.2024
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