Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Traumhaus Grundstücks AG & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Borsigstraße 20 a, 65205 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRA 11117
EUID
DEM1906.HRA11117
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 112/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.02.2024 , 15:15 Uhr
Eröffnung
25.03.2024 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Traumhaus Grundstücks AG & Co. KG ist am 15.02.2024 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Am 25.03.2024 um 15:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau ist Insolvenzverwalter. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 18.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traumhaus Grundstücks AG & Co. KG ist am 25.03.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 15.02.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung wurde Herr L…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traumhaus Grundstücks AG & Co. KG ist am 25.03.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 15.02.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung wurde Herr Laubereau auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.06.2024 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Am 16.01.2025 hat der Insolvenzverwalter erklärt, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit der Schuldnerin aus der Insolvenzmasse freigegeben wird und Ansprüche daraus nicht im Verfahren geltend gemacht werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 112/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Traumhaus Grundstücks AG & Co. KG, Borsigstr. 20a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 11117), ist am 15.02.2024 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Z…
10 IN 112/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Traumhaus Grundstücks AG & Co. KG, Borsigstr. 20a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 11117), ist am 15.02.2024 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 112/24: Über das Vermögen der Traumhaus Grundstücks AG & Co. KG, Borsigstr. 20a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 11117), ist am 25.03.2024 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakeh…
10 IN 112/24: Über das Vermögen der Traumhaus Grundstücks AG & Co. KG, Borsigstr. 20a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 11117), ist am 25.03.2024 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 112/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traumhaus Grundstücks AG & Co. KG, Borsigstr. 20a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 11117), hat der Insolvenzverwalter gem. § 35 Abs. 2 InsO der Schuldnerin gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit der Schuldnerin aus der Insolve…
10 IN 112/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traumhaus Grundstücks AG & Co. KG, Borsigstr. 20a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 11117), hat der Insolvenzverwalter gem. § 35 Abs. 2 InsO der Schuldnerin gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit der Schuldnerin aus der Insolvenzmasse freigegeben wird und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Die vollständige Erklärung des Insolvenzverwalters kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 16.01.2025
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net
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