Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Traxi Sharing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schwindstr. 4, 45883 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 15749
EUID
DER2507.HRB15749
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 208/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Paul Michels
Adresse
Im Teelbruch 55, 45219 Essen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.11.2025 , 13:12 Uhr
Eröffnung
01.03.2026 , 11:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.04.2026
Einsichtnahme Unterlagen
08.04.2026
Prüfungstermin
20.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermietung von Transportmitteln, Werbung auf Transportmitteln, Verkauf von Transportmitteln, Fuhrparkverwaltung und Entwicklung von IT-Software.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Traxi Sharing GmbH ist am 01.03.2026 um 11:42 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 28.11.2025 bei Gericht eingegangen war. Bereits zuvor waren am 28.11.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Paul Michels zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist Paul Michels nunmehr als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 02.04.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 20.04.2026 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 08.04.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 208/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15749 eingetragenen Traxi Sharing GmbH, Schwindstr. 4, 45883 Gelsenkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn lakov Akishin, ebenda
Geschäftszweig: Vermietung von Transportmitteln, We…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 208/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15749 eingetragenen Traxi Sharing GmbH, Schwindstr. 4, 45883 Gelsenkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn lakov Akishin, ebenda
Geschäftszweig: Vermietung von Transportmitteln, Werbung auf Transportmitteln, Verkauf von Transportmitteln, Fuhrparkverwaltung und Entwicklung von IT-Software
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2026, um 11:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Paul Michels, Im Teelbruch 55, 45219 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.04.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 08.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
165 IN 208/25
Essen, 01.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 208/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15749 eingetragenen Traxi Sharing GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn lakov Akishin, Schwindstr. 4, 45883 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Vermiet…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 208/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15749 eingetragenen Traxi Sharing GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn lakov Akishin, Schwindstr. 4, 45883 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Vermietung von Transportmitteln, Werbung auf Transportmitteln, Verkauf von Transportmitteln, Fuhrparkverwaltung und Entwicklung von IT-Software
ist am 28.11.2025, um 13:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Paul Michels, Im Teelbruch 55, 45219 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 208/25
Amtsgericht Essen, 28.11.2025
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