Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tretter, Jeanette Edith
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Weiden i.d. OPf HRA 2983
EUID
DED3508V.HRA2983
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Aktenzeichen
IN 135/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Volker Böhm
Rolle
Treuhänder
Adresse
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon
+49 (911) 600 79 161
E-Mail
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Jeanette Edith Tretter, geb. Günthör (Inhaberin der bestbau-pv e.K.), ist die Eröffnung des Verfahrens über das eigene Vermögen sowie die Erlangung der Restschuldbefreiung unter Einhaltung der Obliegenheiten nach §§ 295, 2#95a InsO festgestellt. Der Treuhänder Rechtsanwalt Volker Böhm ist bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 135/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Tretter Jeanette Edith, geb. Günthör, geboren am 27.10.1974, Birkensteig 5, 92685 Floß
Inhaber der bestbau-pv e.K., Floß, Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2983
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: erwerbslos
auf Eröf…
IN 135/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Tretter Jeanette Edith, geb. Günthör, geboren am 27.10.1974, Birkensteig 5, 92685 Floß
Inhaber der bestbau-pv e.K., Floß, Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2983
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: erwerbslos
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangt, wenn sie den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 135/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tretter Jeanette Edith, geb. Günthör, geboren am 27.10.1974, Birkensteig 5, 92685 Floß
Inhaber der bestbau-pv e.K., Floß, Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2983
- Schuldnerin -
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Als Treuhänder wird
Rechtsanwalt Vol…
IN 135/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tretter Jeanette Edith, geb. Günthör, geboren am 27.10.1974, Birkensteig 5, 92685 Floß
Inhaber der bestbau-pv e.K., Floß, Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRA 2983
- Schuldnerin -
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Als Treuhänder wird
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de
bestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 02.10.2025
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