Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TroBa GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Münchener Straße 47, 91154 Roth
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 18545
EUID
DED3310V.HRA18545
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
784/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Rothe Heike
Kanzlei
Kanzlei für Insolvenz- und Schuldrenberatung
Adresse
Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
07.03.2025
Widerspruchsfrist
28.03.2025
Einwendungsfrist Vergütung
05.06.2025
Einwendungsfrist Schlussverzeichnis
25.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TroBa GmbH & Co. KG ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 07.03.2025 erfolgt, wobei die Widerspruchsfrist am 28.03.2025 endete. Im Rahmen des Verfahrens wurde über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 07.04.2025 entschieden, wobei Einwendungen bis zum 05.06.2025 vorzubringen waren. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 228.652,40 EUR steht ein Betrag von ca. 4.500,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis einschließlich 25.07.2025 einzureichen. Der Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Die Quote auf die Insolvenzforderungen beträgt 2,05 %.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 784/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TroBa GmbH & Co. KG, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TBM Network GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 18545
- …
IN 784/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TroBa GmbH & Co. KG, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TBM Network GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 18545
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Quote auf die Insolvenzforderungen: 2,05 %.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 784/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TroBa GmbH & Co. KG, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TBM Network GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 18545
- …
IN 784/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TroBa GmbH & Co. KG, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TBM Network GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 18545
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 2020/234 cb
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.07.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 784/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TroBa GmbH & Co. KG, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TBM Network GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 18545
- …
IN 784/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TroBa GmbH & Co. KG, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TBM Network GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 18545
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 2020/234 cb
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 228.652,40 EUR steht ein Betrag von ca. 4.500,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 784/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TroBa GmbH & Co. KG, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TBM Network GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 18545
- Sc…
IN 784/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TroBa GmbH & Co. KG, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TBM Network GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 18545
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 2020/234 cb
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das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 07.04.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 05.06.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 784/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TroBa GmbH & Co. KG, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TBM Network GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 18545
- Sc…
IN 784/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TroBa GmbH & Co. KG, Münchener Straße 47, 91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin TBM Network GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Buge Holger Horst Herbert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 18545
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Rothe Heike, Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 2020/234 cb
1. Die Prüfung der bis 07.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.02.2025
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