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Insolvenzprofil
Troika Brandlösch- und Industrieanlagenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB HR
EUID
DER1504.HRBHR
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
46 IN 56/06
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Adresse
Heinz-Nixdorf-Straße 20, 41179 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Aufhebung
16.06.2026 , 09:18 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Troika Brandlösch- und Industrieanlagenbau GmbH ist am 16.06.2026 um 9:18 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Hinsichtlich eines möglichen Anspruchs der Masse gegen Herrn Christian Krause aus einem hälftigen Anteil einer eventuell anfallenden Erbschaft ist eine Nachtragsverteilung angeordnet, die längstens bis zum 28.08.2028 stattfinden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 56/06
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HR B 7747 eingetragenen Troika Brandlösch- und Industrieanlagenbau GmbH, Neusser Straße 110, 41363 Jüchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Da…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 56/06
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HR B 7747 eingetragenen Troika Brandlösch- und Industrieanlagenbau GmbH, Neusser Straße 110, 41363 Jüchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Dahmen, Lotharstraße 22, 41812 Erkelenz und Thomas Schmollmann, von-Stauffenberg-Straße 6, 41363 Jüchen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Seeger, Am Wehrhahn 2, 40211 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Heinz-Nixdorf-Straße 20, 41179 Mönchengladbach
wird heute, am 16.06.2026, um 9:18 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich eines möglichen Anspruches der Masse gegen Herrn Christian Krause aus dem hälftigen Anteil einer eventuell anfallenden Erbschaft wird die Nachtragsverteilung angeordnet, längstens bis zum 28.08.2028. (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
46 IN 56/06
Amtsgericht Mönchengladbach, 16.06.2026
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