Vorläufige Maßnahmen Hessen HRB 8898

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

TROST IT-Systemhaus GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Großenbacher Tor 7, 36088 Hünfeld
Handelsregister
Amtsgericht Fulda HRB 8898
EUID
DEM1301.HRB8898

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Fulda
Aktenzeichen
91 IN 36/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff
Kanzlei
Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR
Adresse
Agnes-Huenninger-Str. 2-4, 36041 Fulda
Telefon
06 61 / 29 28 95-0
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.03.2026 , 10:42 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen im Bereich des IT-Outsourcing, der IT-Dienstleistungen und des IT-Consulting. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Geschäftsführung auszuüben sowie Zweigniederlassungen zu errichten, überhaupt alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Fulda hat am 30.03.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der TROST IT-Systemhaus GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dennis Trost, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Antragstellerin hat den Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das Vermögen zu sichern, das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen fortzuführen und Bankguthaben auf ein Treuhandkonto einzuziehen. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des Verwalters. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Der Verwalter hat zudem als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob die Masse die Verfahrenskosten deckt. Die Schuldnerin ist verpflichtet, unverzüglich ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie Verzeichnisse der Gläubiger und Schuldner vorzulegen und diese an Eides statt zu versichern. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Fulda 30.03.2026 Insolvenzgericht 91 IN 36/26 B e s c h l u s s In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TROST IT-Systemhaus GmbH, Großenbacher tor 7, 36088 Hünfeld (AG Fulda, HRB 8898), vertreten durch: Dennis Trost, (Geschäftsführer), - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanw…

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