Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
T&S Home & Living GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 34936
EUID
DEH1101.HRB34936
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katharina Hansen
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Am Wall 190, 28195 Bremen
Telefon
0421 - 84919993
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.11.2025 , 14:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T&S Home & Living GmbH, Teerhof 59, 28199 Bremen (HRB 34936 HB), ist am 12.11.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Die Geschäftsführer Thomas Berg und Stephan Sander sind im Verfahren vertreten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katharina Hansen bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 24/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T&S Home & Living GmbH, Teerhof 59, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 34936 HB), vertr. d.: 1. Thomas Berg, (Geschäftsführer), 2. Stephan Sander, (Geschäftsführer), ist am 12.11.2025 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin…
524 IN 24/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der T&S Home & Living GmbH, Teerhof 59, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 34936 HB), vertr. d.: 1. Thomas Berg, (Geschäftsführer), 2. Stephan Sander, (Geschäftsführer), ist am 12.11.2025 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katharina Hansen, Am Wall 190, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 84919993, Fax: 0421 - 89676499 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 12.11.2025
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