Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 138275
EUID
DEF1103R.HRB138275
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36t IN 4049/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Donya Azizi Khamseh
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
14.04.2026
Einwendungsfrist Einstellung
03.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 14.04.2026 besteht. Der Insolvenzverwalter hat die Regelvergütung sowie Auslagen und Kosten für übertragende Zustellungen beantragt, welche später festgesetzt wurden. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 88.120,84 EUR steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung. Das Verfahren soll mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 2 InsO eingestellt werden. Ein Einstellungstermin einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung ist im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Beteiligte können bis zum 03.06.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung und die beabsichtigte Verfahrenseinstellung erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 4049/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt), Siemensdamm 50, 13629 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Donya Azizi Khamseh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138275
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträgli…
36t IN 4049/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt), Siemensdamm 50, 13629 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Donya Azizi Khamseh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138275
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 4049/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt), Siemensdamm 50, 13629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Donya Azizi Khamseh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138275
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mi…
36t IN 4049/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt), Siemensdamm 50, 13629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Donya Azizi Khamseh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138275
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 10.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 4049/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt), Siemensdamm 50, 13629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Donya Azizi Khamseh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138275
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forder…
36t IN 4049/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt), Siemensdamm 50, 13629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Donya Azizi Khamseh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138275
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 88.120,84 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 4049/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt), Siemensdamm 50, 13629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Donya Azizi Khamseh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138275
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstell…
36t IN 4049/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt), Siemensdamm 50, 13629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Donya Azizi Khamseh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 138275
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.06.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36t IN 4049/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt), Siemensdamm 50, 13629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Donya Azizi Khamseh, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 138275
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Koste…
36t IN 4049/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TS Neue Wege UG (haftungsbeschränkt), Siemensdamm 50, 13629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Donya Azizi Khamseh, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 138275
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis ( Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
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