Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 998
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Insolvenzprofil
Tscherkaschenin, Sergej
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ostkirchstraße 65, 47574 Goch
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRA 998
EUID
DER1304.HRA998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
33 IN 5/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
André Dobiey
Adresse
Flutstraße 37, 47533 Kleve
Termine & Fristen
Eröffnung
23.05.2024 , 13:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.07.2024
Prüfungstermin
27.08.2024
Aufhebung
10.02.2026 , 09:42 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Sergej Tscherkaschenin, Inhaber der Firma Baikaltours e.K., ist am 23.05.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter André Dobiey ist bestellt. Die Forderungsanmeldung war bis zum 16.07.2024 beim Insolvenzverwalter vorzunehmen, wobei der Prüfungsstichtag der 27.08.2024 war. Im weiteren Verlauf wurde die selbstständige Tätigkeit als Reiseveranstalter aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, wobei die Forderungen der Gläubiger im Rang des § 38 InsO einen Betrag von 62.557,63 EUR ausmachen und ein Betrag von 1.824,22 EUR für die Verteilung zur Verfügung steht. Der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist zulässig. Das Verfahren ist am 10.02.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, geboren am 22.01.1962, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
wird heute, am 10.02.2026, um 9:42 Uhr na…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, geboren am 22.01.1962, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
wird heute, am 10.02.2026, um 9:42 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
33 IN 5/24
Amtsgericht Kleve, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Daniel Her…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Daniel Hermes, Mittelstraße 12-14, 50672 Köln
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
33 IN 5/24
Amtsgericht Kleve, 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
Über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, geboren am 22.01.1962, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 23.05.2024, um 13:31 Uh…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
Über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, geboren am 22.01.1962, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 23.05.2024, um 13:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt André Dobiey, Flutstraße 37, 47533 Kleve.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.08.2024.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 30.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
33 IN 5/24
Kleve, 23.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, geboren am 22.01.1962, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, geboren am 22.01.1962, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
Die Freigabe der selbständigen Tätigkeit als Reiseveranstalter aus dem Insolvenzbeschlag wurde veranlasst.
33 IN 5/24
Amtsgericht Kleve, 04.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Daniel Hermes, Mitte…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Daniel Hermes, Mittelstraße 12-14, 50672 Köln
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
02.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 02.12.2025 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
- Zur Person des/der noch zu bestimmenden Treuhänder(in) und seiner/ihrer Beauftragung mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§§ 288, 292 Abs. 2 InsO)
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
33 IN 5/24
Amtsgericht Kleve, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, geboren am 22.01.1962, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
sind die Vergütung und die zu erstatte…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, geboren am 22.01.1962, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 7.570,00 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.08.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 eingesehen werden.
33 IN 5/24
Amtsgericht Kleve, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, geboren am 22.01.1962, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilung …
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 5/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sergej Tscherkaschenin, geboren am 22.01.1962, Ostkirchstraße 65, 47574 Goch, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 998 eingetragenen Firma Baikaltours e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 62.557,63 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.824,22 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
33 IN 5/24
Amtsgericht Kleve, 07.10.2025
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