Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tupperware Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Praunheimer Landstr. 70, 60488 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 31654
EUID
DEM1201.HRB31654
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1620/24 T-77
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2025 , 08:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.03.2025
Gläubigerversammlung
29.04.2025 , 08:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Einfuhr und der Vertrieb von Kunststoffprodukten, insbesondere unter Verwendung des Warenzeichens "Tupperware"
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Tupperware Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 01.02.2025 um 08:38 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister (REIMER Rechtsanwälte). Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 18.003.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung findet am 29.04.2025 um 08:30 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt, um unter anderem über die Fortführung des Unternehmens sowie über die Wahl eines Gläubigerausschusses zu entscheiden. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 810 IN 1787/24 T-77 verbunden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tupperware Deutschland GmbH ist am 01.02.2025 um 08:38 Uhr eröffnet worden. Das Verfahren wurde wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO eingeleitet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister bestellt worden. Der Sch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tupperware Deutschland GmbH ist am 01.02.2025 um 08:38 Uhr eröffnet worden. Das Verfahren wurde wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO eingeleitet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Der im vorläufigen Verfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten. Die Forderungsanmeldefrist endet am 18.03.2025. Eine Gläubigerversammlung ist für den 29.04.2025 um 08:30 Uhr anberaumt, in der unter anderem ein anderer Insolvenzverwalter gewählt werden kann und über die Fortführung des Unternehmens entschieden wird. Das weitere Verfahren 810 IN 1787/24 ist mit diesem Verfahren verbunden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1620/24 T-9-7 - Am 01.02.2025 um 08:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren Tupperware Deutschland GmbH, Praunheimer Landstraße 70, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 31654),
vertreten durch: 1. Marco De Benedetti, (Geschäftsführer),
2. Steven Marcus Ramos, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenz…
810 IN 1620/24 T-9-7 - Am 01.02.2025 um 08:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren Tupperware Deutschland GmbH, Praunheimer Landstraße 70, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 31654),
vertreten durch: 1. Marco De Benedetti, (Geschäftsführer),
2. Steven Marcus Ramos, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 34 76 0, Fax: 069/ 20 34 76 99, E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 18.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 29.04.2025, 08:30 Uhr, Raum 202 A eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1620/24 T-77-: In dem Insolvenzverfahren Tupperware Deutschland GmbH, Praunheimer Landstraße 70, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 31654),
vertreten durch:
1. Marco De Benedetti, (Geschäftsführer),
2. Steven Marcus Ramos, (Geschäftsführer), wurde am 01.02.2025 um 08:38 Uhr das Insolvenzverfahren…
810 IN 1620/24 T-77-: In dem Insolvenzverfahren Tupperware Deutschland GmbH, Praunheimer Landstraße 70, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 31654),
vertreten durch:
1. Marco De Benedetti, (Geschäftsführer),
2. Steven Marcus Ramos, (Geschäftsführer), wurde am 01.02.2025 um 08:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 34 76 0, Fax: 069/ 20 34 76 99, E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1787/24 T-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1620/24 T-77- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1620/24 T-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tupperware Deutschland GmbH, Praunheimer Landstraße 70, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 31654), vertr. d.: 1. Marco De Benedetti, (Geschäftsführer), 2. Steven Marcus Ramos, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzver…
810 IN 1620/24 T-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tupperware Deutschland GmbH, Praunheimer Landstraße 70, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 31654), vertr. d.: 1. Marco De Benedetti, (Geschäftsführer), 2. Steven Marcus Ramos, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 27.11.2024 um 15:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.01.2025
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