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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der tyre1 GmbH & Co KG ist anhängig. Das zuständige Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat in mehreren Beschlüssen die Kosten einer zusätzlichen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV festgesetzt. Die Festsetzungen erfolgten für die Zeiträume 2024-2025 (Beschluss vom 02.02.2024), 2025-2026 (Beschluss vom 24.06.2025) und 2026-2027 (Beschluss vom 19.02.2026). Als Grund für die Notwendigkeit der Zusatzversicherung werden besondere Haftungsrisiken genannt, die über die normalen Haftungsrisiken hinausgehen. Die Prämien für die Versicherung des Gläubigerausschusses und des Insolvenzverwalters wurden jeweils als Gesamtbetrag festgelegt, wobei die konkreten Euro-Beträge im vorliegenden Text nicht beziffert sind. Das Verfahren befindet sich in einer fortlaufenden Phase, in der regelmäßig die Kosten für die Haftpflichtversicherung neu festgesetzt werden.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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Originalbekanntmachung
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