Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
U 60311 Veranstaltungs- und Gastronomie Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Geesdorferstraße 27, 97367 Prichsenstadt
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 40037
EUID
DEM1201.HRB40037
Insolvenzgericht
Gericht
AG Frankfurt am Main
Aktenzeichen
U 60311
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Errichten und Betreiben von Diskotheken, Veranstaltungen kultureller und musikalischer Art, sowie Ausstellungen und Präsentationen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren U 60311 der Veranstaltungs- und Gastronomie Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 290/16 U-2-5 Das Insolvenzverfahren U 60311 Veranstaltungs- und Gastronomie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Roßmarkt, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 40037),
vertreten durch:
Alexander Eger, bei Carolin Hilzinger, Geesdorfer Straße 27, 97357 Prichsenstadt, (Geschäftsführer), wird aufgeh…
810 IN 290/16 U-2-5 Das Insolvenzverfahren U 60311 Veranstaltungs- und Gastronomie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Roßmarkt, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 40037),
vertreten durch:
Alexander Eger, bei Carolin Hilzinger, Geesdorfer Straße 27, 97357 Prichsenstadt, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.06.2026
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