Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Uelfer electronic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 4983
EUID
DER1608.HRB4983
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 185/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ulrike Schraad
Adresse
Turmhof 15, 42103 Wuppertal
Telefon
0202 /493 700
Termine & Fristen
Eröffnung
18.04.2024 , 10:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.05.2024
Berichtstermin
21.06.2024
Prüfungstermin
18.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Uelfer electronic GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 4983, ist am 18.04.2024 um 10:53 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag einer Gläubigerin ist am 12.09.2023 bei Gericht eingegangen. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Schraad ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.06.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person der Verwalterin und besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, bei Gericht einreichen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin sind ab dem 03.06.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag, dem 21.06.2024, bei Gericht eingehen. Eine weitere Bekanntmachung vom 14.01.2026 bezieht sich auf nachträglich angemeldete Forderungen, deren Prüfungsstichtag der 18.03.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 4983 eingetragenen Uelfer electronic GmbH, Kleeblatt 14, 42119 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Uelfer, Kleiberweg 14, 42111 Wup…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 185/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 4983 eingetragenen Uelfer electronic GmbH, Kleeblatt 14, 42119 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Uelfer, Kleiberweg 14, 42111 Wuppertal
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 185/23
Amtsgericht Wuppertal, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 185/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 4983 eingetragenen Uelfer electronic GmbH, gegründet am 13.12.1978, Kleeblatt 14, 42119 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Uelfer, Kleiberweg 14, 42111 Wupp…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 185/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 4983 eingetragenen Uelfer electronic GmbH, gegründet am 13.12.1978, Kleeblatt 14, 42119 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Uelfer, Kleiberweg 14, 42111 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.04.2024, um 10:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Ulrike Schraad, Turmhof 15, 42103 Wuppertal, Telefon: 0202 /493 700, Fax: 0202/ 493 7099.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 03.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 185/23
Wuppertal, 18.04.2024
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