Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ulf Harms Blumenhandel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 207042
EUID
DEP2613.HRB207042
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
115/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
01.01.2025
Bekanntmachung
03.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulf Harms Blumenhandel GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 01.01.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Amtsgericht Cuxhaven hat diese Anzeige am 03.01.2025 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 115/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulf Harms Blumenhandel GmbH, Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf, vertr. d. den Geschäftsführer Ulf Harms (AG Tostedt, HRB 207042), hat der Insolvenzverwalter am 01.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der …
12 IN 115/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulf Harms Blumenhandel GmbH, Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf, vertr. d. den Geschäftsführer Ulf Harms (AG Tostedt, HRB 207042), hat der Insolvenzverwalter am 01.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 115/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ulf Harms Blumenhandel GmbH, Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf, vertr. d. den Geschäftsführer Ulf Harms (AG Tostedt, HRB 207042), ist am 23.09.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen…
12 IN 115/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ulf Harms Blumenhandel GmbH, Ostercadewisch 1, 21787 Oberndorf, vertr. d. den Geschäftsführer Ulf Harms (AG Tostedt, HRB 207042), ist am 23.09.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Helmke, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421-322649225, Fax: 0421-32264929, E-Mail: OHelmke@goerg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 23.09.2024
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