die maschinelle Bearbeitung von Metallen aller Art, insbesondere die maschinelle Anfertigung von Kleinserienteilen oder Vorrichtungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 27.05.2024 um 09:57 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ulrich P. Kühler Metallbearbeitung GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16600, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch die Geschäftsführerinnen Frau Susanne Kühler und Herrn Ulrich Kühler vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robin Schmahl aus Solingen bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 27.05.2024 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulrich P. Kühler Metallbearbeitung GmbH angeordnet. Rechtsanwalt Robin Schmahl wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.08.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuld…
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 27.05.2024 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulrich P. Kühler Metallbearbeitung GmbH angeordnet. Rechtsanwalt Robin Schmahl wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.08.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, basierend auf einem Antrag der Schuldnerin vom 24.05.2024. Rechtsanwalt Robin Schmahl wurde zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 12.09.2024 anmelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.10.2024. Die Forderungsliste und Unterlagen werden ab dem 23.09.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 122/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16600 eingetragenen Ulrich P. Kühler Metallbearbeitung GmbH, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Susa…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 122/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16600 eingetragenen Ulrich P. Kühler Metallbearbeitung GmbH, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Susanne Kühler, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen und Herrn Ulrich Kühler, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen
Geschäftszweig: Metallbearbeitung
ist am 27.05.2024, um 09:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robin Schmahl, Höhscheider Str. 116, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 122/24
Amtsgericht Wuppertal, 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 122/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16600 eingetragenen Ulrich P. Kühler Metallbearbeitung GmbH, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Susanne Kühler, Lindgesfeld 8 e, 42653 S…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 122/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16600 eingetragenen Ulrich P. Kühler Metallbearbeitung GmbH, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Susanne Kühler, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen und Herrn Ulrich Kühler, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen
Geschäftszweig: Metallbearbeitung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 08:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Robin Schmahl, Höhscheider Str. 116, 42699 Solingen, Telefon: 0212 130608 0,
www.atn-ra.de.
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Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A298 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
507 IN 122/24
Wuppertal, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 122/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16600 eingetragenen Ulrich P. Kühler Metallbearbeitung GmbH, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Susa…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 122/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16600 eingetragenen Ulrich P. Kühler Metallbearbeitung GmbH, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Susanne Kühler, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen und Herrn Ulrich Kühler, Lindgesfeld 8 e, 42653 Solingen
ist am 26.09.2024 bei Gericht die Anzeige d. Verwalt. eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
507 IN 122/24
Amtsgericht Wuppertal, 29.09.2024
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