Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Umbrella Beteiligungen und Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45326
EUID
DET2408V.HRB45326
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 23/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Adresse
Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
Telefon
0681/30904-27
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Umbrella Beteiligungen und Immobilien GmbH ist gemäß § 270a Abs. 1 InsO die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung (bzw. nach Ablauf von zwei Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung) sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wittlich eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 23/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Umbrella Beteiligungen und Immobilien GmbH, Louise-Weiss-Straße 6, 54343 Föhren (AG Wittlich, HRB 45326), vertr. d.: Johannes Michael Friedrich, 54290 Trier, (Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorl…
7a IN 23/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Umbrella Beteiligungen und Immobilien GmbH, Louise-Weiss-Straße 6, 54343 Föhren (AG Wittlich, HRB 45326), vertr. d.: Johannes Michael Friedrich, 54290 Trier, (Geschäftsführer), ist am folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681/30904-27.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 26.02.2025
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