Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Umtec-Curti GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Industriestr. 1, 27619 Schiffdorf
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 208999
EUID
DEP2613.HRB208999
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 26/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Cord Harbers
Kanzlei
Kanzlei Harbers
Adresse
Nansenstrasse 10, 27572 Bremerhaven
Telefon
0471/98189872
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
02.04.2026
Aufhebung
18.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Schadstoffsanierung, kontrollierter Rückbau von Gebäuden und Anlagen, Wartung und Reinigung von RLT Anlagen, Brandschutzreinigung, Reinigung von Dunstabzugshauben, Oberflächenbehandlung (Trockeneisstrahlen, Kugelstrahlen, Sandstrahlen), Korrosionsschutz und Beschichtung, Trockenbau, Innenausbau, Denkmal- und Fassadenreinigung, Installation von Lüftungsanlagen sowie Ionisation, Schädlingsbekämpfung, Schimmelentfernung, Tatortreinigung, Industriereinigung, Tankreinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH ist am 18.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der Liquidator Helmut Bednors hatte den Insolvenzantrag gestellt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Cord Harbers hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei der Betrag nicht veröffentlicht wird. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 44.338,21 EUR, wovon sich eine Regelvergütung ergab. Ein Zuschlag von 20 % wurde gewährt, da das Verfahren von einem Normalverfahren abwich und Buchhaltungsunterlagen fehlten. Zustellungskosten in Höhe von 210,00 EUR nebst Umsatzsteuer wurden festgesetzt. Der verfügbare Massebestand betrug 31.131,03 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen waren in Höhe von 220.904,59 EUR zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, wobei der Schlusstermin der 02.04.2026 war. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche und Einwendungen erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Liquidator Helmut Bednors (AG Tostedt, HRB 208999), vertr. d.: Helmut Peter Bednors, Hohenstaufenstraße 5, 27570 Bremerhaven, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwa…
12 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Liquidator Helmut Bednors (AG Tostedt, HRB 208999), vertr. d.: Helmut Peter Bednors, Hohenstaufenstraße 5, 27570 Bremerhaven, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Cord Harbers festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 38.838,21 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 5.500,00 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 44.338,21 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Es wurde ein Zuschlag in Höhe von 20 % gewährt, da das Verfahren von einem Normalverfahren abweicht. Der Insolvenzantrag wurde von dem Liquidator gestellt, der nur über einen geringen Teil der Geschäftsunterlagen verfügte. Buchhaltungsunterlagen waren nicht vorhanden. Die bisherige Geschäftsleitung wirkte nicht mit. Die Erfassung der Vermögensverhältnisse und die Rekonstruktion der fehlenden Buchhaltung war mit einem erheblichen Mehraufwand für den Insolvenzverwalter verbunden, die durch den festgesetzten Zuschlag angemessen vergütet wird.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 210,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 60 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Liquidator Helmut Bednors (AG Tostedt, HRB 208999), vertr. d.: Helmut Peter Bednors, Hohenstaufenstraße 5, 27570 Bremerhaven, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverte…
12 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Liquidator Helmut Bednors (AG Tostedt, HRB 208999), vertr. d.: Helmut Peter Bednors, Hohenstaufenstraße 5, 27570 Bremerhaven, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Liquidator Helmut Bednors (AG Tostedt, HRB 208999), vertr. d.: Helmut Peter Bednors, Hohenstaufenstraße 5, 27570 Bremerhaven, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolve…
12 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Liquidator Helmut Bednors (AG Tostedt, HRB 208999), vertr. d.: Helmut Peter Bednors, Hohenstaufenstraße 5, 27570 Bremerhaven, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Liquidator Helmut Bednors (AG Tostedt, HRB 208999), vertr. d.: Helmut Peter Bednors, Hohenstaufenstraße 5, 27570 Bremerhaven, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilun…
12 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Liquidator Helmut Bednors (AG Tostedt, HRB 208999), vertr. d.: Helmut Peter Bednors, Hohenstaufenstraße 5, 27570 Bremerhaven, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Cord Harbers, Nansenstrasse 10, 27572 Bremerhaven, Tel.: 0471/98189872, Fax: 0471/98189874, E-Mail: info@kanzlei-harbers.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 31.131,03 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 220.904,59 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 26/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Liquidator Helmut Bednors (AG Tostedt, HRB 208999), vertr. d.: Helmut Peter Bednors, Hohenstaufenstraße 5, 27570 Bremerhaven, (Liquidator), ist am 18.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden,…
12 IN 26/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Umtec-Curti GmbH, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Liquidator Helmut Bednors (AG Tostedt, HRB 208999), vertr. d.: Helmut Peter Bednors, Hohenstaufenstraße 5, 27570 Bremerhaven, (Liquidator), ist am 18.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 18.06.2026
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