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Insolvenzprofil
Ungerechts & Wilmes landwirtschaftliche Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 16417
EUID
DER1504.HRB16417
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 3/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Matthias Ungerechts
Adresse
Küppersweg 23, 41844 Wegberg
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
31.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ungerechts & Wilmes landwirtschaftliche Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Mönchengladbach anhängig. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 31.08.2026 Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 10.893,27 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 21,36 EUR zur Verfügung, abzüglich möglicher restlicher Masseverbindlichkeiten. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 3/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16417 eingetragenen Ungerechts & Wilmes landwirtschaftliche Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Rebhuhnweg 33, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten durch den …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 3/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16417 eingetragenen Ungerechts & Wilmes landwirtschaftliche Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Rebhuhnweg 33, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Ungerechts, Küppersweg 23, 41844 Wegberg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
31.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
20 IN 3/18
Amtsgericht Mönchengladbach, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 3/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16417 eingetragenen Ungerechts & Wilmes landwirtschaftliche Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Rebhuhnweg 33, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten dur…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 3/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16417 eingetragenen Ungerechts & Wilmes landwirtschaftliche Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Rebhuhnweg 33, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Ungerechts, Rebhuhnweg 33, 41844 Wegberg
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 10.893,27 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 21,36 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
20 IN 3/18
Amtsgericht Mönchengladbach, 07.07.2026
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